Hallo Türkei,
Versicherungszeiten in den USA oder der Türkei können nicht zu den deutschen Grundrentenzeiten dazugerechnet werden. Das deutsch-amerikanische und das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit enthält jeweils eine Regelung, wonach die ausländischen Zeiten nicht bei Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, die die Berechnung der Rente betreffen. Dies ist insbesondere die höhere Bewertung bei Zurücklegung einer bestimmten Mindestanzahl von Versicherungsjahren.
Die Sozialversicherungsabkommen wurden in den 1960er bzw. 1970er Jahren geschlossen und die genannte Regelung ist nun auch beim Grundrentengesetz zu beachten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung