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Experten-Antwort

Grundrente

von Türkei06.07.2020 | 09:01
184 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An den Experten der Deutschen Rentenversicherung. Hallo, laut Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Grundrente wird mitgeteilt, dass Zeiten aus den USA und Türkei nicht zu den Grundrentenzeiten dazu zählt. Wie ist dies sachdienlich begründet oder politisch motiviert? Das verstößt irgendwo gegen den Geleichbehandlungsgrundsatz.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Türkei,

Versicherungszeiten in den USA oder der Türkei können nicht zu den deutschen Grundrentenzeiten dazugerechnet werden. Das deutsch-amerikanische und das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit enthält jeweils eine Regelung, wonach die ausländischen Zeiten nicht bei Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, die die Berechnung der Rente betreffen. Dies ist insbesondere die höhere Bewertung bei Zurücklegung einer bestimmten Mindestanzahl von Versicherungsjahren.

Die Sozialversicherungsabkommen wurden in den 1960er bzw. 1970er Jahren geschlossen und die genannte Regelung ist nun auch beim Grundrentengesetz zu beachten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Gerne. Es handelt sich um Ziff. 14 des Schlußprotokolls zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 3Ihre Vorsorge

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https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html

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17 Antworten

Deutschlandam 06.07.2020 | 09:43
Haben sie denn schon in den USA oder in der Türkei nachgefragt ob dort evtl. die deutschen Zeiten für eine Grundrente angerechnet werden ?
Schadeam 06.07.2020 | 09:52
Die politische Motivation und die Hintergründe dieses Gesetzes sollten Sie bei denen erfragen, denen es wichtig war dieses Gesetz zu machen.
Türkeiam 06.07.2020 | 09:55
Nein, für Auskünfte ist die Rentenversicherung unmittelbar zuständig und nicht die Politik.
Studentam 06.07.2020 | 10:14
Erst faseln Sie was vom Gleichheitsgrundsatz den Sie völlig missverstehen und dann noch was von Auskunftspflicht :D Seit wann ist die Verwaltung zuständig erlassene Gesetze und die Motivation des Gesetzgebers dahinter zu erklären? Dafür gibt es die Gesetzesbegrünsungen und anderen Gesetzesmaterialien. Die DRV ist dafür weder verantwortlich noch zuständig. Aber die armen Mitarbeiter died dort sb heute ein Ohr von solchen Menschen wie Ihnen abgekaut bekommen.
Türkeiam 06.07.2020 | 10:52
Gemäß Paragraphen 13 - 15 SGB I wurde die Auskunfts- und Beratungspflicht den Rentenversicherungen übertragen und nicht der Politik. Auch wenn es Ihnen als vermutlicher Mitarbeiter nicht schmeckt, ist die gesetzliche Regelung so. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Türkeiam 06.07.2020 | 10:54
@Student: Ihnen zuliebe habe ich mir mal die Gesetzesbegründungen, Drucksachen des Bundestages und des Bundesrates angeschaut. Leider ist dort keine Begründung zu finden, sofern ich nichts übersehen habe.
Deutschlandam 06.07.2020 | 11:03
Mit der von ihnen genannten Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung zur Grundrente hat die DRV ihre Auskunfts- und Beratungspflicht doch voll und ganz erfüllt.
Hallo Türkeiam 06.07.2020 | 11:05
wie ist das mit der Krankenversicherung Ihrer in der Türkei lebenden Angehörigen z.B. Eltern. Arbeiten Sie in Deutschland, sind Ihre direkten Angehörige kostenlos in der Türkei mitversichert. Ist das Gerecht, denken Sie mal nach. Es gibt da Deutsches Sprichwort der Fünfer unds Weggli Grüsse
Valzuunam 06.07.2020 | 12:01
Das stimmt zwar schon, nämlich hat die DRV zu erklären: - WAS für Zeiten angerechnet werden - WIE diese Zeiten abgerechnet werden - WER diese Zeiten angerechnet bekommt. Das WARUM (abgesehen von den dahinter stehenden Gesetzen / Verträgen) ist von diesen Auskunfts- und Beratungspflichten aber nicht umfasst. Auf mehr als Ihnen bereits erläutert wurde haben Sie deshalb keinen Anspruch.
Türkeiam 06.07.2020 | 11:38
Das ist nur auf dem Papier so. De facto gibt es das nicht mehr. Auch in der Türkei gibt es eine Krankenpflichtversicherung. Bei sozialer Bedürftigkeit werden diese Beiträge vom Stadt übernommen. Außerdem kriegt jeder, der älter ist als 65, selbst, wenn er keine Beiträge gezahlt hat, eine Sozialrente, worüber automatisch krankenversichert ist. Das was sie meinen, kommt seit ca. 15 Jahren nicht zum Tragen. Der Sozialstaat wurde in den letzten 20 Jahre so sehr ausgebaut, dass es fast schon auf dem Niveau in Deurschland ist. Die Krankenversicherung ist bereits auf dem Niveau in Deutschland. Sie haben immer noch einen alt eingebrannten Stand. Bitte updaten. @Alle Anderen: Spart Euch bitte Eure Kommemtare, die nicht zielführend ist. Ich habe meine Frage explizit an das Experten-Team gestellt.
Türkeiam 06.07.2020 | 13:02
Danke für ihre konstruktive Antwort. Können Sie mir Bitte den Artikel vom deutsch-türkischen SV-Abkommen nennen?
LMam 06.07.2020 | 13:06
Dies verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da in der Zeit keine Grundrentenpunkte durch Beiträge in die DRV eingezahlt worden sind.
Sonjaam 06.07.2020 | 14:59
Mit der Krankenversicherung hat er im übrigen nicht Recht. Es gibt jährliche Veröffentlichungen wie hoch die Gesamtzahlung im vergangenen Jahr war.
Mitleidam 06.07.2020 | 14:54
Und jetzt darf @Türkei ärgern oder heulen. Ist ja schon bezeichnend, dass kurz nach der Rechtsprechung die Raffgier einsetzt.
Hallo Türkeiam 07.07.2020 | 07:29
Ihr Wort " Geleichbehandlungsgrundsatz " das sollte Sie mal auch auf Bürger im Land anwenden. Dies System ist stark einseitig und kein Türkischer Bürger hat jemals dagegen protestiert. Ihr Verhalten entspricht dem Klischee welches wohl nicht ganz falsch ist. Gruss. Schönen Tag
Hallo Türkeiam 07.07.2020 | 07:18
Sie biegen sich Ihre Antworten schön. Fakt ist, dass jährliche Zahlungen für Krankenkassenleistungen von der BRD an die Türkei gehen und enge Angehörige Eltern mitversichert sind, wenn Sie in Deutschland arbeiten. Warum negieren Sie dies und reden es flach? Gruss
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