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Experten-Antwort

Grundrente

von Tina06.02.2021 | 20:16
93 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Name ist Tina, ich bin 88 Jahre alt, ich lebe in Italien. Ich wollte wissen, ob ich Empfänger der ab 01.01.2021 in Kraft getretenen Grundrente bin. Mein Mann war viele Jahre bei der Deutschen Post mit über 35 Beitragsjahren tätig und ging am 01.01.1993 in den Ruhestand. Mein Mann ist im November 2002 verstorben und seither beziehe ich eine Witwenrente. Heute erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung Schwaben eine Witwenrente von 517 Euro und von der Deutschen Post AG eine Witwenrente von 497 Euro. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Grundrente. Danke für alles Tina P.S. Ich entschuldige mich für die deutsche Übersetzung. Herzlichen Glückwunsch an unser Team

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

ob Sie einen Anspruch auf [Grundrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/grundrente.html haben, wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft.

Bis Ende 2022 sollen die Prüfungen und Berechnungen abgeschlossen sein.

Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern wird als Zuschlag zu Ihrer Rente gezahlt und das auch ins Ausland.

Da der Anspruch auf Grundrente einer Einkommensprüfung unterliegt und Sie im Ausland leben, wird Ihr Rentenversicherungsträger die erforderlichen Angaben zu Ihrem Einkommen bei Ihnen anfordern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 06.02.2021 | 20:37
Hallo Tina, ob und in welcher Höhe Sie einen Rentenanspruch aus der 'Grundrente' hätten, wird in den nächsten Monaten automatisch berechnet. Sollten Sie einen Anspruch haben, wird dann auch nachbezahlt. Das alles kann sich aber noch bis Mitte 2022 hinziehen. Wenn Sie in der Zwischenzeit Ihren Wohnort ändern, sollten Sie das der Rentenversicherung in Deutschland auf jeden Fall mitteilen, damit ein entsprechender Bescheid Sie dann auch erreicht. Bis dahin alles Gute und bleiben Sie gesund!
DRVam 07.02.2021 | 08:14
Das glauben viele und werden dann bitter enttäuscht werden. Sollten Sie tatsächlich einen Anspruch haben, werden Sie ohne einen Antrag stellen zu müssen, darüber informiert. Das kann bis Ende 2022 dauern und vorher werden Sie aufgefordert werden, Ihr aktuelles Einkommen offen zu legen.
Deutsche Rentenversicherung
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