Hallo Zufriedener,
das kann von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger etwas abweichen. Wenn Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, sollten Sie bis spätestens Jahresende Ihren Bescheid erhalten haben. Bis dahin sollten alle Jahrgänge erledigt sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung