Hallo Frederike,
anhand der mitgeteilten Entgeltpunktewerte kann man leider nicht sagen, ob Sie einen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben. Die Prüfung des Anspruchs ist etwas aufwändiger.
Die Rentenversicherungsträger haben mittlerweile alle Bestandsrenten zur Überprüfung auf einen Grundrentenzuschlag aufgegriffen. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Den konkreten Sachstand beziehungsweise das Ergebnis der Prüfung in Ihrem Fall können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung