Hallo evchen,
beim Grundrentenzuschlag wird grundsätzlich das im vorvergangenen Jahr erzielte Einkommen angerechnet. Anrechenbar ist jedoch nur das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt (in 2023 monatlich: 1.317,00 EUR für Alleinstehende und 2.055,00 EUR für Verheiratete).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung