Hallo Beate
Ich denke der Eintrag von 'Rente' ist schon vielsagend und hilfreich.
TIP und Hintergrundinformation:
Auch Erwerbsminderungsrentenbezieher*innen (ebenso Hinterbliebenenrentenbeziehende) haben einen Anspruch auf den Zuschläge für langjährig Versicherte (sog Grundrentenzuschlag).
Voraussetzung sind 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und ein Rentenpunktedurchschnitt, der einen gewissen Höchstbetrag nicht überschreitet.
Die Rententräger haben alle Renten bzgl. Grundrentenzuschlag überprüft und gerechnet. Post hat die Rentenversicherung aber nur an die Leute geschickt, die auch tats. einen zahlbaren Zuschlagsanspruch haben (man wollte hier nicht alle Rentenbeziehenden "verrückt" machen)
Wenn Sie bisher keine Mitteilung von Ihrem Rententräger bekommen haben, dann haben Sie idR keinen Anspruch auf diesen Grundrentenzuschlag (Grund sind oftmals zu wenig Jahre oder ein zu hoher Durchschnittswert). Sie können sich die Listung Ihrer Grundrentenzeiten und die Berechnung aber gerne bei Ihrem Rententräger anfordern.
Insbes. iVm mit zB Wohngeld kann das interessant sein, weil es dort für Leute mit 33 Jahren Grundrentenzeiten einen kleinen Freibetrag gibt.