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Experten-Antwort

Grundrente

von Beate24.02.2023 | 10:47
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2 Antworten

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Hallo ! Ich beziehe seit 2013 die halbe Erwerbsminderungsrente und gehe auch noch ein bisschen arbeiten und erhalte Wohngeld. Bisher habe ich noch keinen Bescheid über einen Anspruch oder keinen Anspruch auf Grundrente von der Rentenversicherung erhalten. Bekommt diese Grundrente nur die Rentner die wegen ihrem Alter in Rente gehen oder müsste ich mich bei meiner Rentenanstalt mal melden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate

Ich denke der Eintrag von 'Rente' ist schon vielsagend und hilfreich.

TIP und Hintergrundinformation:

Auch Erwerbsminderungsrentenbezieher*innen (ebenso Hinterbliebenenrentenbeziehende) haben einen Anspruch auf den Zuschläge für langjährig Versicherte (sog Grundrentenzuschlag).

Voraussetzung sind 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und ein Rentenpunktedurchschnitt, der einen gewissen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Die Rententräger haben alle Renten bzgl. Grundrentenzuschlag überprüft und gerechnet. Post hat die Rentenversicherung aber nur an die Leute geschickt, die auch tats. einen zahlbaren Zuschlagsanspruch haben (man wollte hier nicht alle Rentenbeziehenden "verrückt" machen)

Wenn Sie bisher keine Mitteilung von Ihrem Rententräger bekommen haben, dann haben Sie idR keinen Anspruch auf diesen Grundrentenzuschlag (Grund sind oftmals zu wenig Jahre oder ein zu hoher Durchschnittswert). Sie können sich die Listung Ihrer Grundrentenzeiten und die Berechnung aber gerne bei Ihrem Rententräger anfordern.

Insbes. iVm mit zB Wohngeld kann das interessant sein, weil es dort für Leute mit 33 Jahren Grundrentenzeiten einen kleinen Freibetrag gibt.

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1 Antworten

Renteam 24.02.2023 | 10:53
Anspruch auf Grundrente haben Sie nur, wenn Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben. Da Sie seit 2013 Erwerbsminderungsrente beziehen, wird erstmal nur bis zum Leistungsfall dieser EM Rente die Grundrentenzeiten berechnet. Wenn Sie bis dahin keine 33 Jahre haben, haben Sie in der EM Rente auch keinen Anspruch auf Grundrente. Bei der Altersrente kommen dann noch die Zeiten nach 2013 dazu und dann kanns in der Altersrente zum Anspruch kommen. Sie können sich an Ihre Rentenversicherung wenden und den Bescheid für die Grundrente abfordern.
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