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Experten-Antwort

Grundrente für meine Mutter

von Elli5921.07.2022 | 16:25
181 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist im April diesen Jahres mit 96 Jahren verstorben. Sie erhielt nur eine geringe Altersrente sowie ihre kleine Witwenrente. Steht meiner Mutter ggf. auch noch eine Grundrente zu? Falls ja, muss ich diese noch beantragen oder hat sie alles durch den Tod meiner Mutter erledigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli59,

falls Ihre Mutter zu Lebzeiten einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hatte, dieser aber noch nicht ausgezahlt wurde, geht der Anspruch auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben über.

Da diese Personen dem Rentenversicherungsträger aber nicht zwingend bekannt sind, sollten Sie sich in jedem Fall an den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger wenden (für beide Renten jeweils gesondert anfragen). Ob ein Anspruch bestand bzw. dieser schon geprüft wurde, können Sie nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abschlägeam 21.07.2022 | 17:05
Hallo Elli, dem Alter nach müsste ein Grundrentenanspruch Ihrer Mutter eigentlich bereits berechnet sein. Allerdings gibt es hierfür dann nur einen Bescheid, wenn sich auch tatsächlich ein Anspruch daraus ergibt. Ein besonderer Antrag auf die Berechnung war/ist nicht notwendig. Die Überprüfung auf einen Anspruch erfolgt sukzessiv seit Juli 2021 und soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Berechnung kann man dann erst ab 01.01.2023 bei der DRV abfragen, so hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Ob Sie diese Auskunft vorzeitig erhalten können, weil Ihre Mutter nun verstorben ist, erfahren Sie bei der zuständigen DRV. Ansonsten müssten Sie den Januar 2023 abwarten und dann dort die Berechnungsunterlagen anfordern. Alles Gute!
Uschiam 21.07.2022 | 19:29
Grundrentenzahlungen sind vererbbar, wenn der Begünstigte vor Bescheiderstellung verstirbt. Am einfachsten ist es, wenn es einen Witwer/eine Witwe gibt. Für den Fall, dass das in Ihrem Fall nicht so ist, sollten Sie (formloses Schreiben an die DRV reicht) dieses unter Beifügung des Erbscheins beantragen.
GRam 22.07.2022 | 12:38
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Versicherte bei einer "kleinen Rente" überhaupt die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht hat. Falls nicht, erübrigt sich jede weitere Spekulation.
Abschlägeam 22.07.2022 | 12:57
Das wird sich dann ja klären. Aber Ihr Hinweis bringt mich auf den Zuschlag 'Mütterrente'. War denn der DRV bekannt, dass es (mindestens) ein Kind gibt? Dies auch zu hinterfragen ist sicherlich nicht ganz uninteressant. Die Rente der Mutter wurde ja wohl vor 2014 berechnet.
W°lfgangam 22.07.2022 | 14:07
Ergänzend: wohl 1991, als sie 65 Jahre alt wurde ("kleine Altersrente"). Ggf. auch erst im Rahmen einer Nachzahlung wg. Heiratserstattung bis 1995. In beiden Fällen gab es schon was? Kommen Sie jetzt nicht mit dem Einwand, die Rente könnte ja schon mit 60 (1986) begonnen haben. UND, ein wenig Chronik zur Orientierung: http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=rentenversiche… ;-) Gruß w.
Valzuunam 22.07.2022 | 14:52
Im Gegensatz zur Grundrente muss(te) die Mütterrente beantragt werden. Der Antrag hätte aber höchstpersönlich gestellt werden müssen. Da dies nicht mehr möglich ist erledigen sich Dir hier diesbezüglich geteilten Überlegungen - von bereits laufenden Verfahren natürlich abgesehen.
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