Hallo Elli59,
falls Ihre Mutter zu Lebzeiten einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hatte, dieser aber noch nicht ausgezahlt wurde, geht der Anspruch auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben über.
Da diese Personen dem Rentenversicherungsträger aber nicht zwingend bekannt sind, sollten Sie sich in jedem Fall an den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger wenden (für beide Renten jeweils gesondert anfragen). Ob ein Anspruch bestand bzw. dieser schon geprüft wurde, können Sie nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung