Hallo Gerald,
der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden.
Das Einkommen wird bei Personen, die Rente beziehen, einmal jährlich geprüft. Das Einkommen muss von den Rentnerinnen und Rentnern grundsätzlich nicht gemeldet werden. Informationen hierüber werden zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung automatisch ausgetauscht. Sofern das Einkommen unter die jeweiligen Freibeträge fällt und somit ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag entsteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Daher muss sich die Betroffene auch nicht an den Rentenversicherungsträger wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung