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Experten-Antwort

Grundrente - Prüfung durch Rentenversicherung?

von dietmar22.05.2019 | 20:04
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6 Antworten

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Gehen wir mal davon aus, dass die Grundrente kommt ... und weiterhin, dass die Bedürftigkeitsprüfung ebenso kommt. Hätte die DRV überhaupt die Möglichkeit eine solche Prüfung durchzuführen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nachdem heute vorgelegten Gesetzentwurf ist eine Bedürftigkeitsprüfung nicht vorgesehen. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

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5 Antworten

akiam 22.05.2019 | 20:09
das macht hier der kaiser!
Ottokaram 22.05.2019 | 21:10
Es wurde bisher theoretisch noch nicht benannt, wer im Falle eines Falles diese Prüfung vornehmen müsste. Ist alles graue Theorie, die Sozen wollen, die Union sagt mit uns nicht zu machen. Daher alles spekulativ...
W°lfgangam 22.05.2019 | 21:15
...gehen wir mal davon aus, dass wenigsten erst mal ein Referenten-Entwurf (geschweige den Gesetz-Entwurf) vorliegen müsste, um sich ernsthaft über Aus- und Folgewirkungen Gedanken machen zu müssen!!! Bisher sind 2 Anläufe in dieser Richtung kläglich gescheitert ...welche 'Möglichkeiten' die DRV beim 3. Versuch (nicht) hätte, können Sie bereits in den früheren Stellungnahmen der DRV nachlesen. Ein 'wenig' mehr diesbezüglich + qualifiziertes Personal, finanziert durch Beitragsanhebung, kein Problem – geht zum Nulltarif durch *g. Ach, in den Grundsicherungsämtern wird ja dann Personal 'frei' ...die verlassen Ihre Heimat aber nicht zum kommunalen Tarif – also, WinWin für alle ...bis auf die paar läppischen gesamtgesellschaftlichen 'Zusatzkosten/Milliarden' als solche ;-) Gruß w.
Gunnaram 23.05.2019 | 12:11
Allerdings steht dieser Gesetzentwurf in klarem Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen. Bedürftigkeitsprüfungen lägen eindeutig im Zuständigkeitsbereich der Sozialämter. Diese würden dann ggf. entsprechende Bescheinigungen ausstellen, die den RV-Trägern vozulegen wären. Die DRV ist definitiv nicht dazu befugt, Bedürftigkeitsprüfungen vorzunehmen!
Salomoam 23.05.2019 | 17:53
Hallo, die DRV kennt die potentiellen Anspruchsberechtigten einer Grundrente anhand der Beitragskonten. Das zuständige Finanzamt erfasst alle Einkunftsarten der Steuerpflichtigen und setzt per Bescheid die Einkommenssteuer fest. Also weiß das Finanzamt in der Regel sowieso wie hoch die Bruttorente des Steuerpflichtigen ausfällt. Ergo bräuchte man nur beides in Einklang bringen, was natürlich zur Folge hätte, dass auch jeder anspruchsberechtigte Rentner eine Steuererklärung einzureichen hätte. Eine Variante wäre, der Rentenempfänger lässt sich von seinem Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die DRV ausstellen und reicht diese bei der DRV ein, wo dann die Anspruchshöhe für die Grundrente ermittelt wird und diese von der DRV zur Auszahlung kommen kann. Die Mehraufwendungen der DRV für die Grundrente werden dann aus Steuermitteln beglichen. In Zeiten der Digitalisierung sollte das kein größeres Problem sein.
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