Hallo Kleinstrentnerin,
für die Prüfung der 33 Jahre Grundrentenzeiten sollen auch entsprechende Zeiten aus Ländern berücksichtigt werden, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder für die das EU-Recht gilt. Ausgenommen hiervon sind Zeiten aus den USA und der Türkei.