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Experten-Antwort

Grundrente, wann kommt der Bescheid?

von Michaelfüroma06.09.2022 | 17:36
464 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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"Linus" schreibt in seinem Beitrag vom 6.9.22, dass er als Altersrentner seit Dez. 2017 (!!) schon den Bescheid bekommen hat. Meine Oma ist seit 2010 "normale Altersrentnerin" - wohnt in Köln (NRW) - und hat noch keinen Bescheid. Hat jemand Erfahrung, welcher Jahrgang z.Zt. den Bescheid bekommt? Vielen Dank für kompetente Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michelfüroma,

der User "...." hat Ihnen den Ablauf für das Aufgreifen der Bestandsrenten hinsichtlich des Grundrentenzuschlags bereits richtig erläutert.

Da die Renten von Beziehern bestimmter Sozialleistungen vorrangig überprüft wurden, kann es sein, dass Rentner mit einem späteren Rentenbeginn ihren Bescheid bereits früher erhalten haben.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Schadeam 06.09.2022 | 17:43
Sind Sie sicher dass Ihre Oma die Voraussetzungen erfüllt? Ist dies der Fall sollte ein Bescheid noch in diesem Jahr kommen. Erfüllt sie hingegen die Kriterien nicht, kommt völlig zu Recht auch kein Bescheid.
....am 06.09.2022 | 18:02
Bis Ende 2021 wurden zunächst neben den Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern, die neu in Rente gehen, vorrangig die Ansprüche derjenigen geprüft, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter erhalten. Auch Renten, die vor 1992 begonnen haben, wurden geprüft. Seit Februar 2022 erfolgt die Anspruchsprüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992. Bis Ende 2022 werden dann alle Renten zur Prüfung aufgerufen worden sein. Hier werden ebenfalls jeweils die ältesten Jahrgänge zuerst geprüft. Die Überprüfung erfolgt gestaffelt und folgt dabei einer festgelegten Reihenfolge. Ein Antrag ist nicht nötig und beschleunigt auch nicht das Verfahren. Einen neuen Rentenbescheid erhalten nur diejenigen, die auch tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr…
Schadeam 06.09.2022 | 18:16
Sind Sie sicher dass Ihre Oma die Voraussetzungen erfüllt? Ist dies der Fall sollte ein Bescheid noch in diesem Jahr kommen. Erfüllt sie hingegen die Kriterien nicht, kommt völlig zu Recht auch kein Bescheid.
Absolut sicher!! Alles bekannt. Telef.bekommt man zu dieser Frage in Köln keine zielführende Antwort.
Und was sollen "die in Köln" Ihnen auch anderes sagen? Nur weil einer am Telefon quängelt wird sein Fall doch nicht vorgezogen, da greift keiner in den vorgesehenen Zeitablauf ein....
W°lfgangam 06.09.2022 | 21:55
Zitat von .... anzeigen
'Einspruch' ...Versicherte/AR läuft seit ein paar Jahren, legte mir Bescheid über Neuberechnung vor/rd. 90 € 'Grundrenten-Zuschlag' wird großzügig 'angekündigt', gezahlt wird weiterhin der 'alte' Altersrentenbetrag ..."können Sie mir das mal erklären?!" Tja, die Seiten zur Einkommensprüfung im Bescheid ergaben, dass der Zuschlag nicht auszuzahlen ist ...10-15 Doppelseiten dafür (mit allen Stichtags-Nachberechnungen ab 01.01.2021 - unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens 2019 *)) /für NULL?! *kopfschüttel!!! *) ein Hinweis auf Möglichkeit der späteren Neuberechnung des 'Grundrentenzuschlags' nach aktuellem Einkommen (statt auf Basis 2019) ab Tag/Jahr fand sich nicht in dem Bescheid = DRV: perfide Desin ...pardon: perfekte Information im Rahmen von 'alles easy/alles einfach /leichte + verständliche Sprache' zur Rechtslage + Inhalt von Bescheiden ;-) Gruß w.
Michaelfüromaam 07.09.2022 | 09:05
Zitat von W°lfgang anzeigen
Einen neuen Rentenbescheid erhalten nur diejenigen, die auch tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben.
Hallo Wolfgang! Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir schon vor einigen Jahren bei der Mütterrente geholfen. Es ist so gekommen, wie Sie es vorausgesagt haben. Oma konnte das viele Geld nicht in ihrer Hand halten. (Nachzahlung für mehrere Jahre - gab es damals noch). Nochmals noch ein recht herzliches "Dankeschön" für Ihre Arbeit. Sicherlich auch im Namen vieler User. Bei der Grundrente ist es m.E. so, dass viele ältere Leute sich fragen, ob sie die Zahlung überhaupt noch erleben. Dieser Personenkreis freut sich bei den hohen Energiepreisen und der hohen Inflation über jeden Euro! Es müßte doch möglich sein, dass die Rentenversicherungsanstalten ausrechnen, wann der einzelne Jahrgang mit der Bearbeitung ungefähr beginnt und auf ihren Webseiten veröffentlicht. Aber die sind sicherlich auch total überlastet.
Schadeam 07.09.2022 | 09:25
Zitat von Michaelfüroma anzeigen
Hallo Wolfgang! Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir schon vor einigen Jahren bei der Mütterrente geholfen. Es ist so gekommen, wie Sie es vorausgesagt haben. Oma konnte das viele Geld nicht in ihrer Hand halten. (Nachzahlung für mehrere Jahre - gab es damals noch). Nochmals noch ein recht herzliches "Dankeschön" für Ihre Arbeit. Sicherlich auch im Namen vieler User. Bei der Grundrente ist es m.E. so, dass viele ältere Leute sich fragen, ob sie die Zahlung überhaupt noch erleben. Dieser Personenkreis freut sich bei den hohen Energiepreisen und der hohen Inflation über jeden Euro! Es müßte doch möglich sein, dass die Rentenversicherungsanstalten ausrechnen, wann der einzelne Jahrgang mit der Bearbeitung ungefähr beginnt und auf ihren Webseiten veröffentlicht. Aber die sind sicherlich auch total überlastet.
Wenn die Oma so ein Mütterrentenfall war, der seinerzeit die Rente (durch W*lfgangs Hilfe) nachgezahlt bekam, müsste das eine Hausfrau mit einem oder 2 Kindern gewesen sein, die nie mitbekommen hatte dass es sowas wie Kindererziehungszeiten gibt? Und in dem Fall dürften kaum die erforderlichen 33 Grundrentenjahre vorhanden sein?????? Damit könnte der Zuschlag obsolet sein???
Berateram 07.09.2022 | 09:32
Zitat von Schade anzeigen
Einen neuen Rentenbescheid erhalten nur diejenigen, die auch tatsächlich Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben.
Hallo Wolfgang! Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir schon vor einigen Jahren bei der Mütterrente geholfen. Es ist so gekommen, wie Sie es vorausgesagt haben. Oma konnte das viele Geld nicht in ihrer Hand halten. (Nachzahlung für mehrere Jahre - gab es damals noch). Nochmals noch ein recht herzliches "Dankeschön" für Ihre Arbeit. Sicherlich auch im Namen vieler User. Bei der Grundrente ist es m.E. so, dass viele ältere Leute sich fragen, ob sie die Zahlung überhaupt noch erleben. Dieser Personenkreis freut sich bei den hohen Energiepreisen und der hohen Inflation über jeden Euro! Es müßte doch möglich sein, dass die Rentenversicherungsanstalten ausrechnen, wann der einzelne Jahrgang mit der Bearbeitung ungefähr beginnt und auf ihren Webseiten veröffentlicht. Aber die sind sicherlich auch total überlastet.
Wenn die Oma so ein Mütterrentenfall war, der seinerzeit die Rente (durch W*lfgangs Hilfe) nachgezahlt bekam, müsste das eine Hausfrau mit einem oder 2 Kindern gewesen sein, die nie mitbekommen hatte dass es sowas wie Kindererziehungszeiten gibt? Und in dem Fall dürften kaum die erforderlichen 33 Grundrentenjahre vorhanden sein?????? Damit könnte der Zuschlag obsolet sein???
Da sollte der Fragesteller tatsächlich mal in sich gehen, was die Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag angeht. Die 33 Jahre erforderliche Grundrentenzeiten wären bei einer Rente die nur aufgrund der Kindergeburten gezahlt wird, nicht zu erreichen und damit würde auch kein Grundrentenbescheid erstellt.
Michaelfüromaam 07.09.2022 | 10:54
Da sollte der Fragesteller tatsächlich mal in sich gehen, was die Voraussetzungen für einen Grundrentenzuschlag angeht. Die 33 Jahre erforderliche Grundrentenzeiten wären bei einer Rente die nur aufgrund der Kindergeburten gezahlt wird, nicht zu erreichen und damit würde auch kein Grundrentenbescheid erstellt.
Allen zur Beruhigung, Oma hat nur 1 Kind. Hat immer mindestens halbtags gearbeitet. Oma hat nur eine kleine Hand.
W°lfgangam 07.09.2022 | 20:22
Zitat von Michaelfüroma anzeigen
Hallo Michaelfüroma, weiterführende Info hier, wann überhaupt ein Grundrentenzuschlag möglich ist (@Schade und @Berater haben bereits darauf hingewiesen = ohne mind. 33 Jahre 'Grundrentenzeiten' geht da gar nix): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… > "Es müßte doch möglich sein, dass die Rentenversicherungsanstalten ausrechnen, wann der einzelne Jahrgang mit der Bearbeitung ungefähr beginnt und auf ihren Webseiten veröffentlicht." Auch das wurde hier aus internen Infos thematisiert/Zeitablauf dargestellt (leider kein Link dazu abgespeichert). Bis Jahresende sollen ALLE laufenden Renten durchgerechnet worden sein ...nun, den einen oder anderen von den 26 Mio laufenden Rentenempfängern wird man vielleicht erst in 2023 nacharbeiten können ;-) Gruß w. PS: "Sie haben mir schon vor einigen Jahren bei der Mütterrente geholfen. Es ist so gekommen, wie Sie es vorausgesagt haben." THX ...wieder ein Hundi mehr auf meinem Konto, den der Forenbetreiber nach jeder positiven Rückmeldung springen lässt/die sind da echt knickrich für Feierabend-Berater ;-)) 267
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