Hallo Moxx,
für Renten mit Rentenbeginn ab Januar 2021 ist der Zugangsfaktor für alle Entgeltpunkte gleich. Für Bestandsrentner (Rentenbeginn bis Dezember 2020) gilt der Minderungszeitraum für die Abschläge der Entgeltpunkte für den Grundrentenzuschlag erst ab Januar 2021. Abweichungen vom Zugangsfaktor der Hauptrente können sich ergeben bei Bestandsrenten (Rentenbeginn bis 31.12.2020), da in diesen Renten noch kein Grundrentenzuschlag enthalten sein konnte und für diese neuen Entgeltpunkte ab Januar 2021 ein anderer Verminderungszeitraum zu bilden ist.