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Experten-Antwort

Grundrentenaussichten für arbeitende Rentner?

von Interessent26.08.2020 | 19:47
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann evtl. ein späterer Anspruch auf Grundrente entstehen, wenn ein Rentner, der zu Rentenbeginn, egal ob jetzt vorgezogen oder zur Regelaltersgrenze, weiterhin arbeitet? Also z.B. ein Rentner oder viel öfter wahrscheinlich Rentnerinnen, die die Grundrentenzeiten erst mit z.B. 75 Jahren zusammenhätten, nachdem sie neben der Rente noch ein paar Jahre einen Minijob ausgeübt haben. Ist es möglich, dadurch also später noch einen Grundrentenanspruch zu erwerben? Und wie sieht die Berechnung aus bei Grenzfällen, wo z.B. zu Rentenbeginn die 33 Jahre vorhanden sind, wo ein theoretischer Grundrentenanspruch beginnt, aber nach zwei Jahren Rentenbezug und gleichzeitig ausgeübtem Minijob hat man dann doch noch die 35 Jahre zusammen? Und wie sieht es hinsichtlich des Freibetrags im "Alters-Hartz-IV" aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Interessent,

bei einer Altersrente zählen nur solche Zeiten als Grundrentenzeiten, die vor dem Rentenbeginn liegen. Sie können also durch eine Beschäftigung neben der Altersrente für diese Rente keine weiteren Grundrentenzeiten und damit auch keinen "Grundrentenanspruch" mehr erwerben.

Nur wenn der Anspruch auf Altersrente wegfällt (zum Beispiel aufgrund zu hohen Hinzuverdienstes) können versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten, die während der Altersrente zurückgelegt wurden, bei einer späteren Rente (z. B. erneuten Altersrente) als Grundrentenzeiten berücksichtigt.

Ebenso können Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung neben einer Altersrente bei einer späteren Hinterbliebenenrente als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden.

Bezüglich des Freibetrags bei der Grundsicherung können wir Ihnen leider keine Auskünfte erteilen, da es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

W°lfgangam 26.08.2020 | 20:04
Hallo Interessent, hier erfahren Sie dazu alles: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… In diesem Merkblatt finden Sie es auch direkt einfach und verständlich ;-) dargestellt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w. PS: Ein mehr an Info kann Ihnen hier niemand aktuell geben. Sie müssen allein die richtigen Schlüsse aus diesen Informationen ableiten.
KSCam 26.08.2020 | 22:56
Sorry, noch kein DRV Mitarbeiter Hat eine Schulung zur Grundrente erhalten. Daher können Sie kaum erwarten, dass es heute schon Antworten zu jedem Exoten- Problembereich dieses Gesetzes gibt. In einigen Monaten wird es Auslegungsfragen zu vielen Aspekten dieses Gesetzes geben und in gefühlt 10 Jahren werden die Sozialgerichte auch die letzten offenen Fragen dazu geklärt haben. Aber vielleicht können Ihnen die Genossen um Hubertus Heil, die das Gesetz eifrig betrieben haben, diese wichtige Frage beantworten? Schönen Abend
Interessentam 26.08.2020 | 22:05
Es muss doch möglich sein, mir diese Frage klar zu beantworten!
Klartextam 27.08.2020 | 07:17
Eben nicht. Wenden Sie sich an die Politiker die dieses höchst komplizierte und evtl. sogar verfassungswidrige Gesetz erlassen haben. Das sind die richtigen Ansprechpartner und nicht die Rentenversicherung, die dieses Gesetz nicht wollte und damit verbundene Verzögerungen und Schwierigkeiten nicht zu verantworten hat.
Deutsche Rentenversicherung
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