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Experten-Antwort

Grundrentenberechnung bei laufender unbefristeter Erwerbsminderungsrente

von Hans-Jürgen27.01.2021 | 09:33
106 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, ich würde gerne folgendes wissen: Erhalten bei der Prüfung der Grundrente im Laufe des Jahres 2021 durch die DRV auch die Erwerbsminderungsrenter schon Kenntnis, ob beim Eintritt der regulären Alterrente ein Grundrentenanspruch besteht? Ich bin Jahrgang 1957 und gehe 04/2023 in die Altersrente. Beziehe noch ergänzend ALG2 und kleine Nebentätigkeit. Vielen Dank. Mit besten Grüßen Hans-Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hans-Jürgen,

wir gehen davon aus, ohne Erfahrungswerte zu haben, dass die Prüfung erfolgt, wenn die Altersrente beantragt wird. Diese erfolgt ohne Aufforderung. Ein spezieller Antrag dazu ist nicht erforderlich. Evtl. sind die genannten Links von Max 4.0 für Sie dabei interessant.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Siehe hieram 27.01.2021 | 10:13
Da es für eine Erwerbsminderungsrente selbst keinen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag gibt, wird die Überprüfung, ob Sie Anspruch hätten, wohl erst mit Beantragung/Bewilligung Ihrer Altersrente erfolgen. Durch den Bezug der EM-Rente, die bis zum Regelrentenalter bewilligt wurde, können Sie eine Rente für 'besonders langjährige Versicherte' ohne Abschlag nicht mehr erhalten. Nur vom Alter her hätten Sie aber bereits die Möglichkeit, in die 'Rente ab 63' zu wechseln (der Abschlag der EM-Rente bleibt erhalten). Und damit die Möglichkeit, zumindest in diesem Jahr deutlich mehr als die erlaubten 6.300 EUR zusätzlich zu verdienen. Vielleicht ist dies besser, als auf einen Grundrentenzuschlag zu hoffen? Lassen Sie sich doch einfach mal bei Ihrer zuständigen DRV beraten, auch wenn dies zzt. nur telefonisch möglich ist.
Max4.0am 27.01.2021 | 10:42
Hallo Hans-Jürgen, schauen Sie mal in die u.g. Broschüre - demgemäß besteht bei EM natürlich auch Anspruch (vorausgesetzt, die sonstigen Voraussetzungen, wie u.a. die 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten, stimmen). Leider kann ich das entsprechende .pdf dazu nicht verlinken. Man bekommt es aber als ersten Eintrag bei google sofort, wenn man eingibt: "grundrente_fragen_und_antworten.pdf" Man kann es aber auch hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Auch hier gut erklärt, was die weiteren Voraussetzungen und ebenfalls die Abschläge angehen: https://www.biallo.de/soziales/news/grundrente/
Hans-Jürgenam 27.01.2021 | 20:42
Ich bedanke mich für die gegebenen Antworten und Links und Ihre Zeit und Mühe.
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