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Experten-Antwort

Grundrentenzeit

von Max26.01.2023 | 17:01
137 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen. Ich würde gerne wissen, ob es Grundrentenzuschläge geben könnte, wenn man Teilzeit arbeitet und zusätzlich einen Minijob hat und mit beiden Beschäftigungen z.B. über 0,3 Rentenpunkte pro Jahr kommt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

die Pflichtbeiträge aus einer Teilzeitbeschäftigung sind Grundrentenzeiten.

Zeiten aus einer gleichzeitig ausgeübten geringfügig entlohnten und nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung sind zwar selbst keine Grundrentenzeiten, es reicht aber aus, dass der betreffende Monat mit einer Grundrentenzeit belegt ist.

Bei der Feststellung, ob Grundrenten-Bewertungszeiten vorliegen oder nicht, sind sowohl die Entgeltpunkte für die Pflichtbeitragszeiten als auch die Entgeltpunkte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) zusammenzurechnen, sofern für diesen Minijob Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Entgeltpunkte (Zuschlagsentgeltpunkte pauschal) aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ohne Versicherungspflicht nicht mit den Entgeltpunkten aus der versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung zusammengerechnet werden können.

Der kalendermonatliche Entgeltpunktewert muss mindestens 0,0250 Entgeltpunkte betragen. Kalenderjährlich betrachtet sind es 0,3000 Entgeltpunkte.

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6 Antworten

W°lfgangam 26.01.2023 | 20:14
Hallo Max, hier gibt es umfangreiche Informationen zum Grundrentenzuschlag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… Sofern sich daraus Ihre Fragen nicht beantworten lassen, hier noch mehr: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundr… speziell: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w.
Maxam 26.01.2023 | 20:24
In dem zweiten Link stand, dass Beiträge eines versicherten Minijobs nicht berücksichtigt werden können. Also auch nicht die von mir erwähnte Kombination aus Teilzeit und Minijob? Sorry wegen der Nachfrage.
Maxam 30.01.2023 | 21:03
Danke für diese ausführliche Antwort. Eine Frage dazu hätte ich noch. Wenn man beispielsweise nur 9 Monate in dem Kalendarjahr arbeiten würde und auf das Kalenderjahr betrachtet weniger als 0,3 Entgeltpunkte hätte, in den 9 Monaten pro Monat aber über den 0,025 Entgeltpunkten ist gibt es dann trotzdem einen Zuschlag für die 9 Monate oder nicht?
Jonnyam 30.01.2023 | 21:13
Zitat von Max anzeigen
Jeder Kalendermonat ist für sich zu betrachten (was die DRV leider nicht immer macht). Liegen mindestens 0,0250 Entgeltpunkte in dem betrachteten Kalendermonat vor, ist es ein Grundrenten-Bewertungsmonat, in ihrem Fall also wohl neun Monate.
Jonnyam 30.01.2023 | 21:15
Zitat von Max anzeigen
Jeder Kalendermonat ist für sich zu betrachten (was die DRV leider nicht immer macht). Liegen mindestens 0,0250 Entgeltpunkte in dem betrachteten Kalendermonat vor, ist es ein Grundrenten-Bewertungsmonat, in ihrem Fall also wohl neun Monate. Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass es dafür einen Zuschlag gibt.
Maxam 03.02.2023 | 17:17
Ja den Zuschlag gibt es natürlich nur wenn man mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat. Also könnte es sein, dass man sich selbst drum kümmern muss und die DRV anschreiben müsste, wenn solche Fälle nicht bewertet wurden?
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