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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten

von Frank Reich09.12.2024 | 15:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann für die Berechnung von Grundrentenzeiten - eine 1 jährige Weiterbildung mit Abschluss während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 und/oder - die mehrjährige Pflegeleistung für Eltern ( >10 Std./Woche ohne Rentenbeiträge Pflegekasse) und gesetzliche Betreuung während Rentenversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung berücksichtigt werden ? Was gilt als „Ersatzzeiten“ bei Grundrenzeiten ? Eine Hochschulausbildung zählt offensichtlich nicht dazu!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

dazu gehören folgende – bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigte – Zeiten:

 

- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit

- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege

- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation

- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

- Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)

 

Nicht dazu gehören:

 

- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II

- Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

- Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente

- Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs/ Rentensplittings erlangt wurden

- Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung

- Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung

- Zurechnungszeit (mit dieser wird der Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes fiktiv verlängert, um zu einer höheren Rente zu gelangen)

- Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)

 

Mit freundlichen Grüßen

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