Hallo,
dazu gehören folgende – bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigte – Zeiten:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)
Nicht dazu gehören:
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II
- Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung
- Beitragszeiten nach dem Beginn einer Altersrente
- Monate, die aufgrund eines Versorgungsausgleichs/ Rentensplittings erlangt wurden
- Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung
- Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ohne eigene Beitragszahlung
- Zurechnungszeit (mit dieser wird der Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes fiktiv verlängert, um zu einer höheren Rente zu gelangen)
- Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die nicht rentenrechtlich anerkannt sind (z. B. Pflegezeiten vor deren Einführung im Jahr 1992)
Mit freundlichen Grüßen