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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten von 33 Jahren nicht erreicht

von Anrnold16.05.2023 | 11:43
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7 Antworten

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Hallo, anbei die folg. Konstellation: Altersrentnerin (78 Jahre alt) hat sehr niedrige Rente. Hat somit auch Anrecht auf Wohngeld. Würde sie nun mind. 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen, bekäme sie einen sogenannten Rentenfreibetrag in Höhe von 251 € zugesprochen. Das heisst, das eigene Renteneinkommen würde bei der Berechnung des Wohngeldes um diese 251 € gekürzt. Folge: Es gebe mehr Wohngeld. Nun wurde bei der Dt. Rentenversicherung die Ermittlung der Grundrentenzeiten abgefordert. Leider werden die erforderlichen 33 Jahre nicht erreicht, es fehlen 8 Monate. Nun meine Frage: Wenn diese Rentnerin jetzt für 8 Monate einen Minijob annehmen würde (kein Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht), würden ja die 33 Jahre Grundrentenzeiten „nachträglich“ erreicht. Würden diese 33 Jahre Grundrentenzeiten auch quasi im Nachhinein von der deutschen Rentenversicherung noch einmal, da ja Änderung, so bestätigt bzw. überhaupt anerkannt? Oder ist so was nicht möglich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.05.2023 | 12:02

Hallo Anrnold,

durch einen pflichtversicherten Minijob können keine weiteren Grundrentenzeiten nach dem Beginn der Altersrente erworben werden.

Hinsichtlich der Grundrentenzeiten und der Grundrentenbewertungszeiten wird auf die Zeiten und Entgeltpunkte abgestellt, die der Rente am 31.12.2020 zugrunde lagen (§ 307e SGB VI).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

....am 16.05.2023 | 11:59
Möchte die Rentnerin mit 78 Jahren wirklich noch einen Minijob annehmen? Sie könnte auch zu Ihrer Altersrente Grundsicherung beantragen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Hallo Arnoldam 16.05.2023 | 12:04
bin Laie !! Aber, ist es eventuell möglich die 8-9 Monate mit Fehlzeiten, Nachzahlung zu erreichen ?? Mindestbeiträge !!
Neeam 16.05.2023 | 12:34
Und noch mal nee
Abschlägeam 16.05.2023 | 17:13
Hallo Arnold, bitte klären Sie, ob die Dame Kinder hat und ob diese in den Rentenunterlagen korrekt erfasst sind. Sie bezieht ja schon recht lange Rente und es hat sich aber ja mit dem 'Mütterentenzuschlag' 2014/2019 im Gesetz etwas geändert, was vielleicht 'untergegangen' ist. Zeiten der Kindererziehung zählen zu den Grundrentenzeiten dazu. Sollte da also was fehlen, kann das auch nachträglich mit der DRV geklärt werden.
Vorschläge möglichst kreative am 17.05.2023 | 11:25
wären weit besser, als das sonderbare NEE
Kaiseram 17.05.2023 | 15:20
Und noch mal nee
wären weit besser, als das sonderbare NEE
Blubb!
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