Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anrnold,
durch einen pflichtversicherten Minijob können keine weiteren Grundrentenzeiten nach dem Beginn der Altersrente erworben werden.
Hinsichtlich der Grundrentenzeiten und der Grundrentenbewertungszeiten wird auf die Zeiten und Entgeltpunkte abgestellt, die der Rente am 31.12.2020 zugrunde lagen (§ 307e SGB VI).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Blubb!Und noch mal neewären weit besser, als das sonderbare NEE
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