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Zur Experten-Antwort springenHallo Kerstin,
ohne den Einzelfall zu kennen, allgemein gesprochen: Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags werden die Einkünfte beider Ehepartner herangezogen. Da Sie selber ja beschrieben haben, dass Ihr Ehemann mehr verdient hat, ist die Kürzung des Grundrentenzuschlages nicht unrealistisch. Schauen Sie sich den entsprechenden Bescheid genauer an und bei weiteren Fragen lassen Sie sich gerne individuell bei einem Beratungsgespräch beraten.
Mit freundlichen Grüßen
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