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Grundsicherung

von ZuWa23.04.2009 | 13:26
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4 Antworten

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Als demnächst Grundsicherungsempfänger habe ich einen Minijob mit 71 € netto Verdienst (zahle freiweillig Rentenbeiträge - Höherversicherung). Frage: Der Verdienst wird ja angerechnet, abzüglich welcher Freibeträge ? Was heißt Sozialversicherungsbeiträge ? Auch bei einem Minijob ? Wie hoch sind dann die Sozialversicherungsfreibeträge, bei einem Bruttoverdienst von 90 €, die nicht angerechnet werden ? Ist das eine Pauschale ? Werden auch Arbeits- und Krankenversicherungsfreibeträge abgesetzt in meinem Fall ? Und darf ich grundsätzlich 20 oder 30 % von meinem Verdienst behalten ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich darf auf die Ausführungen von Amadé verweisen.

3 Antworten

Amadéam 23.04.2009 | 13:59
Bevor Sie zum Sozialhilfeträger Abt. Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII gehen, sollten Sie den Inhalt des Par. 82 Abs. 3 SGB XII (Sozialgesetzbuch) gelesen haben. Bei weiter auftretenden Fragen, diese bitte sich vom zuständigen Sachbearbeiter erläutern lassen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__82.html http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetze/01/index_8181.htm
Amadéam 23.04.2009 | 18:14
Sehr gute Ausführungen zur Problematik haben Sie hier: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfeberechnung_6.php
Putzmunteram 26.04.2009 | 13:30
Wenn sie Grundsicherung bekommen wird jeder zuverdienst von der Grundsicherung wieder abgezogen. Wo kommen wir da hin das sie zwei zusätzliche Einkommen haben ohne Abgaben .Sie können aber auch arbeiten gehen und auf Grundsicherung verzichten.
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