Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Grundsicherung

von Minirentner24.07.2009 | 12:58
1561 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, eine Frage? Ich bin im Juni 62 Jahre geworden und habe mit 65 Jahren die nette Aussicht auf ca. 250€ Rente. Meine Frau hat eine höhere Rentenerwartung mit ca 1300€. Habe ich dann noch einen Anspruch auf eine Grundsicherung oder sind unsere gemeinsamen Renten zu hoch? Vielen Dank für eure Anworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann ich mich als Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu anderen Rechtsgebieten äußern. Wohl aber habe ich die hier genannten Zahlen alle schon von meinen Kunden gehört. Einen Grundsicherungsanspruch würde ich eher nicht erwarten.

9 Antworten

-am 24.07.2009 | 13:10
Dies sollten Sie beim Grundsicherungsamt erfragen. Außerdem sind auch alle anderen Einkünfte (Zinsen, Vermietung, private Versicherungen) maßgebend...
Grundsicherungsamtam 24.07.2009 | 13:11
Es gibt eine Faustregel: Wenn Ihr Einkommen unter 700,-- € liegt, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist selbstverständlich Ihr zuständiges Sozialamt. Da im besonderen Grundsicherungsrecht - wie im übrigen Sozialhilferecht - viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen (zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen?, ...), ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Behörde zu erkundigen, die für die Leistungsgewährung und -erbringung zuständig ist.
Heinrich B.am 24.07.2009 | 18:31
Hallo Minirentner, was haben Sie in den ca. 40 Jahren in ihrer Berufstätigkeit eigentlich gemacht, besser gesagt nicht gemacht, dass Sie im Alter von einer solch geringen Rente leben müssen ? Kein Vorwurf, lediglich Interesse. Gruss Heinrich B.
Minirentneram 24.07.2009 | 18:31
Vielen Dank liebe Experten, bei diesen Zahlen wirds wohl nichts mit Grundsicherung? Werden evtl. Wohnzuschüsse gewährt?
Jackam 24.07.2009 | 18:20
Hallo, auch wenn dieses ein Rentenforum ist und Ihre Frage nicht ganz hierhin passt, empfehle ich Ihnen einen Grundsicherungsrechner im Internet als Hilfestellung zu nehmen. Da das Einkommen Ihrer Frau mit dem Ihrigen zusammengerechnet wird, liegen Sie zusammen um die 1550,00 Euro. Das dürften weitaus (über den Daumen gepeilt) ca. 300,00 Euro zuviel sein, wenn man eine angemessene Wohnung nebst Heizung mit einrechnet.
Jackam 24.07.2009 | 19:13
Lieber Minirentner, Wohngeld wird Ihnen bei diesem Gesamteinkommen (1550,00 Euro bei einem Ehepaar) ganz sicher auch nicht gewährt. Bedenken Sie bitte, dass manch eine 4-köpfige Familie dieses Einkommen montalich nicht hat.
Schiko.am 24.07.2009 | 21:18
Ich meine, die erste Frage müsste doch sein, 250 und 1300 Brutto oder Netto, dies ist nun doch ein Unterschied. Nehme mal das Günstigere für Sie an von insgesamt 1550 sind 9,85% Kranken/Pflegeversicherung abzuziehen, verbleiben Euro 1397 an- rechnungspflichtig. Rechnung( Meine natürlich die bedarfsoriente Grundsicherung seit 1.1.2003. 682, -- Regelleistung Ehepaar 500,-- Miete 080,-- Heizung 1262,-- Bedarfsfeststellung. Gehe davon aus, zusätzliche Beträge w. Behinderung kommen nicht hinzu. Bei angenommen 1397 Nettoeinkommen gibt es leider keine Grund- sicherung. Dies dürfte sich auch-selbst wenn Sie Wohngeld bekämen- sich nicht ändern würde ja die 1397 als Einkommen wieder erhöhen. Richtig ist aber auch, die Städte können aufgrund des örtlichen Miet- spiegels die Höhe der Mieten bestimmen. M fG.
Minirentneram 24.07.2009 | 21:39
Liebe Experten, danke zuerst mal an Sie alle. Die Ausführungen waren sehr aufschlußreich und haben meine Erwartung eigentlich bestätigt. Als Selbständiger verschiebt man leider manches zu sehr in die Zukunft und die erreicht einen leider schneller als man denkt und dann ist es oft zu spät. Naja, wenigstens war da meine Frau etwas klüger und hat auf die Vorsorge viel Wert gelegt. Allerdings ist meine Frau deutlich jünger als ich. Sie ist 55 und ich 62 Jahre alt. Zehn Jahre werde ich wohl noch das Vergnügen haben Geld zu verdienen, wenn die Gesundheit mich läßt? Viele Grüße, Pebro
Minirentneram 26.07.2009 | 08:37
Was ich so gemacht habe? Schulden abgestottert nach einer Scheidung. Da blieb nicht mehr viel oder besser garnichts mehr für die Altervorsorge. Das Finanzamt wollte ja auch noch "versorgt" werden. Viele Grüße, Pebro
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026