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Grundsicherung

von Minirentner24.07.2009 | 12:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, eine Frage? Ich bin im Juni 62 Jahre geworden und habe mit 65 Jahren die nette Aussicht auf ca. 250€ Rente. Meine Frau hat eine höhere Rentenerwartung mit ca 1300€. Habe ich dann noch einen Anspruch auf eine Grundsicherung oder sind unsere gemeinsamen Renten zu hoch? Vielen Dank für eure Anworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann ich mich als Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu anderen Rechtsgebieten äußern. Wohl aber habe ich die hier genannten Zahlen alle schon von meinen Kunden gehört. Einen Grundsicherungsanspruch würde ich eher nicht erwarten.

9 Antworten

-am 24.07.2009 | 13:10
Dies sollten Sie beim Grundsicherungsamt erfragen. Außerdem sind auch alle anderen Einkünfte (Zinsen, Vermietung, private Versicherungen) maßgebend...
Grundsicherungsamtam 24.07.2009 | 13:11
Es gibt eine Faustregel: Wenn Ihr Einkommen unter 700,-- € liegt, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist selbstverständlich Ihr zuständiges Sozialamt. Da im besonderen Grundsicherungsrecht - wie im übrigen Sozialhilferecht - viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen (zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen?, ...), ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Behörde zu erkundigen, die für die Leistungsgewährung und -erbringung zuständig ist.
Heinrich B.am 24.07.2009 | 18:31
Hallo Minirentner, was haben Sie in den ca. 40 Jahren in ihrer Berufstätigkeit eigentlich gemacht, besser gesagt nicht gemacht, dass Sie im Alter von einer solch geringen Rente leben müssen ? Kein Vorwurf, lediglich Interesse. Gruss Heinrich B.
Minirentneram 24.07.2009 | 18:31
Vielen Dank liebe Experten, bei diesen Zahlen wirds wohl nichts mit Grundsicherung? Werden evtl. Wohnzuschüsse gewährt?
Jackam 24.07.2009 | 18:20
Hallo, auch wenn dieses ein Rentenforum ist und Ihre Frage nicht ganz hierhin passt, empfehle ich Ihnen einen Grundsicherungsrechner im Internet als Hilfestellung zu nehmen. Da das Einkommen Ihrer Frau mit dem Ihrigen zusammengerechnet wird, liegen Sie zusammen um die 1550,00 Euro. Das dürften weitaus (über den Daumen gepeilt) ca. 300,00 Euro zuviel sein, wenn man eine angemessene Wohnung nebst Heizung mit einrechnet.
Jackam 24.07.2009 | 19:13
Lieber Minirentner, Wohngeld wird Ihnen bei diesem Gesamteinkommen (1550,00 Euro bei einem Ehepaar) ganz sicher auch nicht gewährt. Bedenken Sie bitte, dass manch eine 4-köpfige Familie dieses Einkommen montalich nicht hat.
Schiko.am 24.07.2009 | 21:18
Ich meine, die erste Frage müsste doch sein, 250 und 1300 Brutto oder Netto, dies ist nun doch ein Unterschied. Nehme mal das Günstigere für Sie an von insgesamt 1550 sind 9,85% Kranken/Pflegeversicherung abzuziehen, verbleiben Euro 1397 an- rechnungspflichtig. Rechnung( Meine natürlich die bedarfsoriente Grundsicherung seit 1.1.2003. 682, -- Regelleistung Ehepaar 500,-- Miete 080,-- Heizung 1262,-- Bedarfsfeststellung. Gehe davon aus, zusätzliche Beträge w. Behinderung kommen nicht hinzu. Bei angenommen 1397 Nettoeinkommen gibt es leider keine Grund- sicherung. Dies dürfte sich auch-selbst wenn Sie Wohngeld bekämen- sich nicht ändern würde ja die 1397 als Einkommen wieder erhöhen. Richtig ist aber auch, die Städte können aufgrund des örtlichen Miet- spiegels die Höhe der Mieten bestimmen. M fG.
Minirentneram 24.07.2009 | 21:39
Liebe Experten, danke zuerst mal an Sie alle. Die Ausführungen waren sehr aufschlußreich und haben meine Erwartung eigentlich bestätigt. Als Selbständiger verschiebt man leider manches zu sehr in die Zukunft und die erreicht einen leider schneller als man denkt und dann ist es oft zu spät. Naja, wenigstens war da meine Frau etwas klüger und hat auf die Vorsorge viel Wert gelegt. Allerdings ist meine Frau deutlich jünger als ich. Sie ist 55 und ich 62 Jahre alt. Zehn Jahre werde ich wohl noch das Vergnügen haben Geld zu verdienen, wenn die Gesundheit mich läßt? Viele Grüße, Pebro
Minirentneram 26.07.2009 | 08:37
Was ich so gemacht habe? Schulden abgestottert nach einer Scheidung. Da blieb nicht mehr viel oder besser garnichts mehr für die Altervorsorge. Das Finanzamt wollte ja auch noch "versorgt" werden. Viele Grüße, Pebro
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