Amadé hat ja schon recht ausführlich geantwortet.
Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie bisher versichert waren in der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe hängt ab von Ihrer zuvor geleisteten Beitragszahlung, also vom Verdienst. Ihre Behinderung oder die Wohnung bei den Eltern hat meines Wissens keinen Einfluss auf die Höhe dieses Arbeitslosengeldes I. Konkrete Auskunft dazu erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit vor Ort.
Außerdem wird die Agentur versuchen, für Sie einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Gelingt das nicht, haben Sie nach Ende des Arbeitslosengeldes I Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie "bedürftig" sind. Nach Ihren Angaben müsste das wohl zutreffen. Der Regelsatz beträgt derzeit 345 Euro monatlich. Allerdings können Mehrbedarfe z. B. wegen Behinderung geltend gemacht werden. Übernommen werden ggf. auch Kosten für Wohnung, Heizung usw. Inwiefern Ihre Wohnsituation bei den Eltern hier eine Kostenerstattung zulässt, kann Ihnen verbindlich nur ein Mitarbeiter der ARGE sagen. Gleiches gilt für die Höhe der Zuschüsse.