Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Vermögen, freiwillg Einzahlen, Altersarmut

von Shanti-shanti-shanti19.11.2018 | 15:17
263 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag! Ich habe folgende Frage zum Thema Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, i.V.m. Altersvorsorge: Ich bin Anfang 30 und habe mein Studium soeben beendet, bin aber aufgrund einer Krankheit nicht arbeitsfähig, aktuell befinde ich mich im Krankenhaus, auch noch mehrere Monate voraussichtlich… Ich habe noch nie gearbeitet und keinerlei Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente, bin also ein Fall für die Grundsicherung. Allerdings beträgt das Schonvermögen nur 5000 €, ich habe aber 12.000 €, also zu viel Vermögen. Das Geld ist eigentlich so zustande gekommen, dass meine Eltern im Studium Unterhalt gezahlt haben, da ich jedoch meist im Krankenhaus war und auch sonst zu krank um es auszugeben, ist es auf meinem Konto geblieben. Jetzt belastet es mich nur, weil ich so nicht in die Grundsicherung falle. Auf der anderen Seite bedroht mich Altersarmut, denn selbst, wenn ich mal(teilzeit-)erwerbsfähig sein sollte, werde ich ja nur noch auf wenige Beitragsjahre kommen. Gerne würde ich also die 7000 € für das Alter zurücklegen. Derzeit kann ich damit tatsächlich auch nichts anfangen, also auch die üblichen „Tipps“ wie noch ein Auto kaufen oder eine Reise machen…Ich kann ja gar nicht Autofahren und bin zu schwach zum Reisen… Aber im Alter 15 € oder auch 10 € oder wie auch immer monatlich mehr, das wäre doch schon was. Und im Internet habe ich gelesen, dass Altersvorsorge, wenn sie staatlich gefördert ist zum Schonvermögen hinzu kommt… Deshalb meine Überlegung ob es die Möglichkeit gibt, dieses Geld am liebsten mit einer Buchung irgendwie anzulegen…Z.B. durch eine freiwillige Zahlung in die gesetzliche (oder eine private?) Rente. So dass ich mir z.B. die Ausbildungsjahre damit einzahle oder so…mich da also freiwillig mit einer Einmalzahlung versichere? Oder eine andere Form der Altersvorsorge? Geht dieser Weg überhaupt? Also mein Wunsch wäre: Dieses Geld, das mich aktuell nur belastet, für später auf einen Rutsch (also nicht monatlich, sondern ZACK) zurücklegen, sodass ich nur noch wenig, max. 5000 auf dem Sparbuch habe und ich dann Grundsicherung beantragen kann. Ich möchte so gern die Grundsicherung….Ich brauche derzeit wirklich nicht viel Geld, ich komm mit wenig bestens zurecht! Dann lieber etwas mehr im Alter… Wie muss ich vorgehen, an wen mich wenden, wer hilft mir? Ich bin ganz schön überfordert…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Shanti-shanti-shanti,

„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits wichtige Hinweise/Tipps gegeben. Leider ist Ihre Fragestellung letztlich jedoch zu komplex, als dass sie hier in diesem Forum wirklich abschließend beantwortet werden könnte. Die Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände würde schlicht den Rahmen dieses Forums sprengen. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, in einer hoffentlich bald eintretenden krankenhausfreien Zeit, eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Dort kann man Sie wesentlich differenzierter und unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände Ihres konkreten Einzelfalls beraten, als dies hier in diesem Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 19.11.2018 | 17:43
Nehmen Sie das was Sie zum Leben brauchen solange von Ihren ersparten 12.000 € bis nur noch 5.000 € übrig sind. Dann können sie Grundsicherung beantragen. Wo ist das Problem? Mit 7000 € in die DRV eingezahlt würden Sie mit 67 ca. 30 € Monatsrente bekommen und das Geld dann von der Grundsicherung abgezogen bekommen. Das macht letztendlich auch nicht viel Sinn. Wenn Sie zu krank zum Arbeiten sind, werden Sie nie auf eine Rente kommen von der Sie leben können.
falscham 19.11.2018 | 18:00
Falsch, das ist nicht mehr der Fall seit diesem Jahr! Rentenanteile, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, sind bis 100 Euro im Monat anrechnungsfrei auf Grundsicherung.
KSCam 19.11.2018 | 18:41
Mag ja sein, ist aber auch keine Rentenfrage, und ob es deshalb sinnvoll ist, ???????
W*lfgangam 19.11.2018 | 19:59
Ergänzend: Die Idee ist gar nicht so schlecht in Anbetracht der derzeitigen 'Verzinsung' in der DRV, erwartete Rentenanpassung im nächsten Jahr schon wieder rd. 3 %. Damit aber überhaupt ein Rentenanspruch besteht, sollte mind. die kleine Wartezeit von 60 Monaten erreicht werden. Hier bietet sich die lange Ausbildungszeit an. Freiwillige Beiträge für die Schulzeit 16. - 17. Lbj. und über die dann max. 8 anrechenbaren Jahre hinaus (25 - 30/Ende Studium) nachzahlen/verteilen, schon sind die 7000 EUR sinnvoll verteilt. Kommen dann doch mal Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung und der Durchschnittswert aller Zeiten ist bei einer späteren Rentenbewilligung von Bedeutung, tja dann wäre ein Einmalbetrag mit Maximalbeitrag möglicherweise sinnvoller gewesen ...nach der Ausgangsfrage ist das fraglich. Fraglich auch, ob überhaupt das Rentenbeginnalter (hier aktuell 67) im weiteren Krankheitsverlauf erreicht wird ...sorry @Shanti-shanti-shanti, auch das muss man objektiv im Blick haben und die 7000 EUR ggf. anderen Lagerungsmöglichkeiten (Schatzkiste) zuführen, um Sie aus Sicht Schonvermögen/Kontoauszüge außer Sichtweite zu bringen ... an @Shanti-shanti-shanti: Da Sie zz. kaum in der Lage sind, eine Beratungsstelle zwecks Info/Antragstellung aufzusuchen, können Sie den Vordrucke auch hier online finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Vielleicht hat die Klinik auch speziell einen Sozialdienst im Hause, der sich um solche Sachen kümmert und DRV oder Versicherungsamt vor Ort einbindet. Gruß w.
Shanti-shanti-shantiam 20.11.2018 | 16:54
Vielen Dank für die Antworten und Anregungen. Ich habe auch online einen Termin zur Beratung vereinbart, allerdings ist der frühest möglich am 29 (!). 01.2019... Aber es ist halt wirklich eine komplexe Angelegenheit! Danke für die Antworten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026