Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo ?-?,
die Grundsicherung wird zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr gewährt, wenn der Betroffene erwerbsunfähig im Sinne der gesetzl. Rentenversicherung ist und Bedürftigkeit vorliegt.
Hallo, dark,
wenn Beschäftigte der WfB noch bei ihren Eltern zu Hause wohnen, ist das Familieneinkommen der Eltern ebenfalls zu beachten:
Da hierbei vielfältige Ermittlungen vorzunehmen sind, wenden Sie sich bitte für die abschließende Antwort zu dieser Frage an Ihr örtlich zuständiges Grundsicherungsamt (idR im Landratsamt angesiedelt).
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