Hallo, dark,
wenn Beschäftigte der WfB noch bei ihren Eltern zu Hause wohnen, ist das Familieneinkommen der Eltern ebenfalls zu beachten:
Da hierbei vielfältige Ermittlungen vorzunehmen sind, wenden Sie sich bitte für die abschließende Antwort zu dieser Frage an Ihr örtlich zuständiges Grundsicherungsamt (idR im Landratsamt angesiedelt).