Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Grundsicherung im Alter / Befreiung Rundfunkbeitrag

von Avente20.03.2023 | 11:29
214 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, ich beziehe keine Grundsicherung im Alter, aber soweit ich erfahren habe, gibt es unter besonderen umständen die Möglichkeit eine Härtefall zu beantragen, um sich von den Rundfunkgebühren zu befreien. Mein Verständnis nach, falls das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags (18,36 EUR) überschreitet. Bei einer Bedarfsgemeinschaft (2 Personen), läge der Regeldarf bei 902€ (2x 451€) + Miete und Heizkosten. Wenn ich nachweisen kann, dass nach Abzug der Kosten ein monatliches Einkommen von 920,35€ verbleibt, wäre ich dann von dem Rundfunkbeitrag komplett zu befreien? Und findet in dieser Berechnung der Grundrentenfreibetrag von 251,-€ ebenfalls Anwendung, wo das Einkommen positiv beeinflusst? Danke im Voraus für eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Avente,

wir können Ihnen hier im Forum nicht weiterhelfen. Die Beiträge von „Abschläge“ zeigt Ihnen auf, an wen Sie sich wenden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Abschlägeam 20.03.2023 | 11:33
Hallo Avente, sind keine Leistungen, die von der DRV erbracht werden, deshalb bitte bei ARD/ZDF-Einzugstelle direkt informieren oder ansonsten bei dem Amt für Grundsicherung/Bürgergeld. Haben Sie ansonsten auch schon einmal Ihre Ansprüche auf Wohngeldzuschuss prüfen lassen? Das wäre dann wiederum die entsprechende Wohngeldstelle. Viel Erfolg!
Aventeam 20.03.2023 | 11:36
Zitat von Abschläge anzeigen
Wohngeld wird bereits bezogen, ist aber für sich gesehen kein Befreiungstatbestand laut dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Prüfung würde ich natürlich bei den entsprechenden Stellen vornehmen, mir ging es eher vorweg darum, ob ich diese Ausnahmeregelung richtig verstanden habe.
Abschlägeam 20.03.2023 | 11:46
Hier ist es beschrieben, unter welchen Umständen es geht: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informat…
Soloam 20.03.2023 | 12:28
Eine Prüfung würde ich natürlich bei den entsprechenden Stellen vornehmen, mir ging es eher vorweg darum, ob ich diese Ausnahmeregelung richtig verstanden habe.
Die Rentenversicherung nach der GEZ befragen, jetzt wird es gänzlich abstrus!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026