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Experten-Antwort

Grundsicherung im Alter / Befreiung Rundfunkbeitrag

von Avente20.03.2023 | 11:29
213 Ansichten
5 Antworten
Hallo Zusammen, ich beziehe keine Grundsicherung im Alter, aber soweit ich erfahren habe, gibt es unter besonderen umständen die Möglichkeit eine Härtefall zu beantragen, um sich von den Rundfunkgebühren zu befreien. Mein Verständnis nach, falls das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags (18,36 EUR) überschreitet. Bei einer Bedarfsgemeinschaft (2 Personen), läge der Regeldarf bei 902€ (2x 451€) + Miete und Heizkosten. Wenn ich nachweisen kann, dass nach Abzug der Kosten ein monatliches Einkommen von 920,35€ verbleibt, wäre ich dann von dem Rundfunkbeitrag komplett zu befreien? Und findet in dieser Berechnung der Grundrentenfreibetrag von 251,-€ ebenfalls Anwendung, wo das Einkommen positiv beeinflusst? Danke im Voraus für eure Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2023 | 13:49

Hallo Avente,

wir können Ihnen hier im Forum nicht weiterhelfen. Die Beiträge von „Abschläge“ zeigt Ihnen auf, an wen Sie sich wenden können.

4 Antworten

Abschlägeam 20.03.2023 | 11:33
Hallo Avente, sind keine Leistungen, die von der DRV erbracht werden, deshalb bitte bei ARD/ZDF-Einzugstelle direkt informieren oder ansonsten bei dem Amt für Grundsicherung/Bürgergeld. Haben Sie ansonsten auch schon einmal Ihre Ansprüche auf Wohngeldzuschuss prüfen lassen? Das wäre dann wiederum die entsprechende Wohngeldstelle. Viel Erfolg!
Aventeam 20.03.2023 | 11:36
Abschläge schrieb

Hallo Avente,

sind keine Leistungen, die von der DRV erbracht werden, deshalb bitte bei ARD/ZDF-Einzugstelle direkt informieren oder ansonsten bei dem Amt für Grundsicherung/Bürgergeld.

Haben Sie ansonsten auch schon einmal Ihre Ansprüche auf Wohngeldzuschuss prüfen lassen? Das wäre dann wiederum die entsprechende Wohngeldstelle.

Viel Erfolg!

Wohngeld wird bereits bezogen, ist aber für sich gesehen kein Befreiungstatbestand laut dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Prüfung würde ich natürlich bei den entsprechenden Stellen vornehmen, mir ging es eher vorweg darum, ob ich diese Ausnahmeregelung richtig verstanden habe.
Abschlägeam 20.03.2023 | 11:46
Hier ist es beschrieben, unter welchen Umständen es geht: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informat…
Soloam 20.03.2023 | 12:28
Avente schrieb

Wohngeld wird bereits bezogen, ist aber für sich gesehen kein Befreiungstatbestand laut dem Rundfunkstaatsvertrag.

Eine Prüfung würde ich natürlich bei den entsprechenden Stellen vornehmen, mir ging es eher vorweg darum, ob ich diese Ausnahmeregelung richtig verstanden habe.

Eine Prüfung würde ich natürlich bei den entsprechenden Stellen vornehmen, mir ging es eher vorweg darum, ob ich diese Ausnahmeregelung richtig verstanden habe.
Die Rentenversicherung nach der GEZ befragen, jetzt wird es gänzlich abstrus!
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