Hallo Bella2012,
nach Ihrer Schilderung wurde bei Ihren Eltern ein Versorgungsausgleich durchgeführt und hierbei Anwartschaften von Ihrem Vater zu Ihrer Mutter übertragen, welche den Rentenanspruch Ihrer Mutter erhöhen. Nach meinem Kenntnisstand entstehen aber aufgrund von Ansprüchen auf Grundsicherungsleistungen keine „neuen“ Unterhaltsansprüche gegenüber den geschiedenen Eheleuten. Konkretere Auskünfte hierzu müsste Ihnen das zuständige Grundsicherungsamt geben können.