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Experten-Antwort

Grundsicherung ohne Renten-Gutachter

von Peter Müller18.04.2023 | 10:56
783 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Guten Tag: Ist es möglich, dass man Sozialhilfe, nennt man auch glaube ich Grundsicherung, ohne die Begutachtung durch die DRV, ohne die medizinische Begutachtung, bekommt? Verlangen alle Bundesländer und alle Städte und Kommunen zuerst eine Begutachtung durch die Rentenversicherung? oder kann man auch direkt Sozialhilfe selber beantragen und auch bekommen, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass man nicht arbeiten kann. Danke. Grüße Peter Müller

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.04.2023 | 12:33

Hallo Peter Müller,

erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist Ihr zuständiges Sozialamt. Da im besonderen Grundsicherungsrecht viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen (zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen?, ...), ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich direkt bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu erkundigen.

Einen Antrag sollten Sie direkt bei Ihrem örtlichen Sozialamt stellen. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig

Näheres hierzu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html#78be737f-b55a-46fd-af93-53a395572621

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Berndam 18.04.2023 | 13:52
Da das ganze Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heißt, wird es wohl ohne die Feststellung "erwerbsgemindert" nicht gehen.
Froscham 18.04.2023 | 14:00
Hallo Guten Tag: Ist es möglich, dass man Sozialhilfe, nennt man auch glaube ich Grundsicherung, ohne die Begutachtung durch die DRV, ohne die medizinische Begutachtung, bekommt? Verlangen alle Bundesländer und alle Städte und Kommunen zuerst eine Begutachtung durch die Rentenversicherung? oder kann man auch direkt Sozialhilfe selber beantragen und auch bekommen, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass man nicht arbeiten kann. Danke. Grüße Peter Müller
Da das ganze Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heißt, wird es wohl ohne die Feststellung "erwerbsgemindert" nicht gehen.
Ergänzend, für Grusi muss man dauerhaft erwerbsgemindert sein, für die Hilfe zum Lebensunterhalt befristet.
Horstam 18.04.2023 | 16:35
Das muß ja irgendwer bescheinigen, es reicht nicht aus, wenn man sich selbst dafür hält. Die Sachbearbeiter beim Sozialamt haben auch keine profunden medizinischen Kenntnisse, um derartiges zu beurteilen. Vielleicht reicht dem Sozialamt eine Beurteilung vom Amtsarzt, wo man Sie hinschicken könnte. Nachfragen kostet nichts.
Berndam 18.04.2023 | 15:42
Und bei teilweiser oder gar keiner Erwebsminderung ist man im SGB II (Hartz IV), bis die DRV im Auftrag des Jobcenters über die Erwerbsminderung entschieden hat. Heißt im Umkehrschluss, hat man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht und ist arbeitslos, hat keinen Anspruch auf ALG I oder Lohn / ALG I / Vermögen reicht nicht, ist das Jobcenter der erste Ansprechpartner.
Schadeam 18.04.2023 | 18:42
Wem bringt es was wenn wir hier im Rentenforum diskutieren ob es Fälle gibt bei denen das Grundsicherungsamt vielleicht doch kein Gutachten braucht? Ist einfach keine Frage fürs rentenforum.
Peter Mülleram 18.04.2023 | 21:23
Danke alen für Antworten. Ich wollte einen einfacheren Weg gehen, weil ich wegen Behörden schlimmes erlitten habe und kann mich Behörden nicht gegenüberstellen. Grüße
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