Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Peter Müller,
erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist Ihr zuständiges Sozialamt. Da im besonderen Grundsicherungsrecht viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen (zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen?, ...), ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich direkt bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu erkundigen.
Einen Antrag sollten Sie direkt bei Ihrem örtlichen Sozialamt stellen. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig
Näheres hierzu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicherung_Liste.html#78be737f-b55a-46fd-af93-53a395572621
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ergänzend, für Grusi muss man dauerhaft erwerbsgemindert sein, für die Hilfe zum Lebensunterhalt befristet.Hallo Guten Tag: Ist es möglich, dass man Sozialhilfe, nennt man auch glaube ich Grundsicherung, ohne die Begutachtung durch die DRV, ohne die medizinische Begutachtung, bekommt? Verlangen alle Bundesländer und alle Städte und Kommunen zuerst eine Begutachtung durch die Rentenversicherung? oder kann man auch direkt Sozialhilfe selber beantragen und auch bekommen, wenn es medizinische Gründe dafür gibt, dass man nicht arbeiten kann. Danke. Grüße Peter MüllerDa das ganze Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heißt, wird es wohl ohne die Feststellung "erwerbsgemindert" nicht gehen.
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