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Grundsicherungsrente& Private Altersvorsorge

von dubravka21.02.2007 | 12:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin 50, Hausfrau, habe keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet, aber 14 Jahre mini-Jobs gemacht. Jetzt hat mein Mann seinen Arbeitsplatz verloren und muss wahrscheinlich bald ALGII beantragen. Wir beide haben ein Schonvermögen, ein Teil davon soll unserer Altersvorsorge dienen (in Form eines Geldbetrags oder Riester/Rürup-Rente). Ab meinem 65. Lebensjahr soll ich diesen Betrag (oder Rente) ausbezahlt bekommen. Bekomme ich in diesem Fall auch eine Grundsicherungsrente? Kann ich jetzt für das Alter vorsorgen oder es hat keinen Sinn? Die gesetzliche Rente meines Mannes wird schätzungsweise sehr klein ausfallen. Mit freundlichem Gruß, I. Brotzen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Richtig ist, dass heute noch nicht beurteilt werden kann, ob später einmal ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.Theoretisch wäre es möglich, wenn Sie einen Minijob haben, auf die Versicheungsfreiheit zu verzichten. Sie würden dann einen Anspruchj auf Riester-Förderung haben. Ob dies für Sie finanziell zu realisieren ist, erscheint aber fraglich.

11 Antworten

Bernhardam 21.02.2007 | 14:56
Zusätzliche private Altersvorsorge hat in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich keinerlei Sinn. Das beim ALG II Bezug zulässige Schonvermögen (allgemein und für Altersvorsorge) ist im Vergleich zu den erforderlichen Beträgen lächerlich gering. Hinzu kommt, dass auch das Schonvermögen für Altersvorsorge bereits ab dem 60. Lebensjahr für den Lebensunterhalt verbraucht werden muss, denn ab diesem Alter ist jemand "alt genug", auch wenn es noch lange keine gesetzliche Rente gibt. Für eine zusätzliche private lebenslange Leibrente ab 65 in Höhe von nur 500 € monatlich benötigen Sie ein Kapital von mindestens 110.000 €. Und diese Privatrente wäre auch zusammen mit einer kleinen Rente noch lange nicht so hoch wie die Grundsicherung für ein Ehepaar. Vergessen Sie das!
Schadeam 21.02.2007 | 14:44
ob Sie in 15 Jahren mit 65 Grundsicherung beanspruchen können, wird Ihnen heute keiner sagen können. Das hängt von den dann geltenden Gesetzen und Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Ob sich die Frage nach nennenswerter Altersvorsorge für Sie tatsächlich stellt, bezweiflew ich. Wovon will ein Ehepaar (ALG 2 / Hausfrau) dieses Geld eigentlich nehmen? Es wäre sicher am besten für Ihre finanzielle Situation, wenn (am besten alle beide) möglichst bald einen vernünftigen Arbeitsplatz finden würden. Ob Sie damit aber noch soviel Rentenansprüche erwerben können, dass Sie im Alter unabhängig von staatlicher Grundsicherung / Sozialhilfe, etc. sein werden, weiß ebenfalls keiner. Und den finanziellen Traumjob werden Sie wohl auch nicht finden, wenn Sie bisher nie berufstätig waren?
Schadeam 21.02.2007 | 15:42
für die Riester Förderung müsste Dubravka nicht einmal die "Verzichtskonstruktion" beim Minijob wählen. Sie ist doch Ehefrau eines pflichtversicherten ALG 1 / ALG 2 Empfängers und somit ohnehin förderberechtigt.
Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 21.02.2007 | 16:04
Das Ergebnis vorweg: Lassen Sie am Besten die Finger von allen „Vorsorgebemühungen“! Nach derzeitigem Rechtsstand stellt sich Ihr Grundsicherungsbedarf wie folgt dar 2 x Regelsatz á 311,- Euro 622,- Euro angemessene KdU rund 400,- Euro Grundsicherungsbedarf insgesamt 1.022,- Euro KdU = Kosten der Unterkunft. Falls Sie höhere Aufwendungen für KdU haben, bitte den individuellen Höchstbetrag bei Ihrem Träger der Grundsicherung erfragen Von diesem Bedarf werden alle Rentenansprüche abgezogen, egal ob aus der Gesetzlichen oder der Riester/Rürüprente. Der verbleibende Rest wären der zu zahlende Grundsicherungsbetrag. Auf dem Weg, der vor Ihnen liegt, hat der Gesetzgeber diverse brandgefährliche Fallen ausgelegt, in die die Mehrzahl der Betroffenen leider blindlings hineintappen. Können Sie schon jetzt absehen, dass die Riester/Rürup-Rente zusammen mit den künftig zur Verfügung stehenden Gesetzlichen Renten den oben ermittelten Grundsicherungsbedarf unterschreiten wird, lassen Sie schleunigst alle Vorsorgebemühungen fahren. Sie sorgen dann nämlich nur für die Entlastung des Grundsicherungsträgers vor und darben jetzt völlig umsonst. Lassen Sie sich nicht von dem netten Etikett „Hartz-IV- Sicherheit“ ins Bockshorn jagen!!! Diese vermeintliche Sicherheit besteht bei den allermeisten Verträgen leider nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Die ALG II-zahlende Stelle wird Sie dann nämlich dazu zwingen, von der 30%-Kapitalauszahlung, die in den allermeisten Verträgen vorgesehen ist, Gebrauch zu machen. Das hat die „angenehme“ Folge, dass Sie bis zum Verzehr dieser Auszahlung kein ALG II mehr erhalten. Selbstverständlich müssen Sie mit dem Kapital sehr sorgsam umgehen, sonst kann die ALG II-Stelle Ihnen wegen „unwirtschaftlichen Verhaltens“ freundliche Sanktionen aufbrummen. „Verprassen“ Sie also dieses Kapital, müssen Sie dann mit einer erheblich gekürzten Leistung vorlieb nehmen. Noch eine Tücke ist zu beachten !!! Beim ALG II, geregelt im SGB II (Sozialgesetzbuch), bestehen wesentlich höhere Vermögensfreibeträge, als bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII oder der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Beziehen beide Personen der Bedarfsgemeinschaft eine (auch vorgezogene) Altersrente, fällt der Anspruch auf ALG II (und damit die höheren Freibeträge) weg !!! Haben Sie also zum Beispiel erfolgreich 6.000 Euro bis kurz vor dem Zeitpunkt hinübergerettet, an dem Ihr Ehemann und Sie ggf. einen Altersrentenanspruch haben oder die jüngste Person in der Bedarfsgemeinschaft das 65. Lebensjahr vollendet hat, so setzt nach Bewilligung der Altersrente(n) bzw. der Vollendung des 65.Lj. nicht etwa nahtlos ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel bzw. Sozialhilfe ein. Vielmehr würde man Sie mit diesem „Vermögen“ freundlichst darauf hinweisen, dass Sie die Freibeträge für die genannten Leistungen überschreiten und demzufolge zuförderst Ihr „Vermögen“ verzehren dürfen, um dann nach Vermögensverzehr zu gegebener Zeit wieder zur Antragstellung antreten zu dürfen. Beziehen beide Personen der Bedarfsgemeinschaft eine (auch vorgezogene) Altersrente, fällt der Anspruch auf ALG II (und damit die höheren Freibeträge) weg !!! Sie sehen, vieles ist zu beachten! Lassen Sie sich nicht blenden von den angeblichen „Geschenken“ des Staates. Dieser unser Pleitestaat hat nichts zu verschenken !!! Friedrich der Große löste seinerzeit eine Finanzkrise folgendermaßen: „…und für die Dummen machen wir eine Lotterie…“ Bei der Lotterie gewinnt der Staat immer! Heutzutage sagen die Regierenden: „…..Zulagen, Steuervorteile…“ Ergänzen Sie selbst. Konkreter darf ich nicht werden, sonst droht diesem Betrag das Schicksal des Gelöschtwerdens. Hier noch ein Freibetragsrechner (NUR für ALG II – NICHT für Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel oder Sozialhilfe nach dem SGB XII zu verwenden !!!) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Tilgen Sie nach Möglichlkeit evtl. bestehende Schulden vor Bezug von ALG II. Schulden werden grundsätzlich nicht als Bedarf anerkannt. Beantragen Sie, soweit noch nicht geschehen, für sich und Ihren Ehemann eine Rentenauskunft/ Kontenklärung. Haben Sie zum Beispiel Anspruch auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten? Abschließend mein „Lieblingthema“. Der Herr Bundesmister Schäuble (CDU), Herr Raffelhüschen (SPD), Herr Mißfelder (Junge Union) haben uns schon seelisch darauf vorbereitet, dass bei der Altersgrenze mit 67 noch längst nicht Schluß ist. Welche Auswirkungen die (unendliche?) Anhebung der Altersgrenzen auf die Grundsicherungssysteme haben werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Herr Müntefring hat für alle Ihre Sorgen das „Patentrezept“ – das ist die Initiative „50-Plus“. http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Presse/nachrichten,did=1… Sie werden sehen, alles wird gut! Gruß Amadé
Amadéam 21.02.2007 | 16:24
Sie haben zwar Recht. Beachten Sie aber den wertvollen Hinweis der Expertin: "..rein theoretisch..." Der guten Fragestellerin ist mit Theorien leider nicht gedient. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit wäre hier reine Geldverschwendung!
Friedrich der IIam 21.02.2007 | 19:09
"Unsere" Regierenden...schwören sie bei Amtsantritt nicht viele heilige Eide ? Sie schwören ehrlich zu sein.... Sie schwören dem Volk zu dienen.....und NICHT sich selbst zu bedienen...... Im Jahr 1231 hat Friedrich der II die Konstitutionen von Melfi erlassen. Sie gelten als erstes staatliches Gesetzbuch Europas. Daraus zwei § ... Staatsbeamte oder Richter, die zur Zeit ihrer Amtstätigkeit __öffentliche Gelder heimlich beiseite geschafft haben, machen sich des Verbrechens der Unterschlagung schuldig und werden mit dem __Tode bestraft, sofern die Gnade des Königs nicht mit ihnen Nachsicht übt. Beamte, welche durch ihre _____Nachlässigkeit ____öffentliches Vermögen haben mindern oder zugrunde gehen lassen, werden mit ihrer Person bzw. mit den eigenen Sachen gemäss Entscheidung von königlichen Gnaden dafür haftbar gemacht.
Amadéam 21.02.2007 | 19:37
Ergänzung: auch der Abschluß einer Riester-oder Rürup-Rente wäre - egal, ob mit mittelbarer oder unmittelbarer Förderberechtigung - so oder so in diesem Falle reine Geldverschwendung.
Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 21.02.2007 | 20:40
Wir sind in der „Wissensgesellschaft“ angekommen. Investieren Sie in „Bildung“ und besorgen sich – vor Eintritt von Bedürftigkeit !!! – einen guten Hartz IV-Ratgeber. Zum Beispiel diesen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Studieren Sie ferner folgende Seiten: www.tacheles-sozialhilfe.de http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-II.ht… http://www.beamte4u.de/hartziv0.html http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/eing… So sollte der Großteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer vorsorgen. Denn - nicht vergessen - Schritt für Schritt marschiert die Gesetzliche Rente in Richtung "Grundsicherung"
Schiko.am 21.02.2007 | 23:25
Es gibt keine "Grundver- sicherungsrente" Kein wunder wenn dies immer wieder so darge- stellt. Im wahlkampf erklärte bei einer fernsehdiskussion ein früherer minister"Seit einführung der grundsich- erung erhält meine mutter mehr rente" Schmarrn, wer eine ge- ringe rente erhält be- kommt unter umständen als ergänzung eine grund sicherung.
Schäuble, Raffelhüschen, Mißfelder, 50-Plus-Münte und andere Freunde der Rente mit 70am 22.02.2007 | 14:36
Hallo Schiko, da haben Sie Recht. Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII werden – anders als Altersrenten – nicht für die gesamte verbleibende Lebenszeit bewilligt. In jährlichen Abständen wird außerdem eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung durch den Grundsicherungsträger vorgenommen. Bezieher dieser Leistungen sind sowieso verpflichtet, bei eintretenden Änderungen in den persönlichen und finanziellen Verhältnissen, dieses dem Grundsicherungsträger unverzüglich mitzuteilen (Lottegewinn, Erbschaft, Bewilligung von privaten und öffentlichen Renten usw.). Erbschaft, Lottogewinn, Bewilligung von privaten oder weiteren öffentlichen Renten (außer Unfallrente) haben keinerlei Auswirkungen auf eine bis dato gewährte Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Auf die Grundsicherung hingegen schon (volle Anrechnung), da diese eben nach dem Bedürftigkeitsprinzip gewährt werden. Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung werden hingegen nach dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip gewährt (SozialVERSICHERUNG). Meine „Predigt“ halte ich weniger Ihnen, als erfahrenen "Kämpfer", sondern vielmehr anderen Interessierten, die evtl. davon betroffen sein könnten. Viele Grüße Ihr Amadé
dubravkaam 24.02.2007 | 06:06
Hallo Bernhard, vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt ist es mir klar, dass mein Geld nicht zu retten ist. Können Sie für mich ausrechnen, wieviel ich verdienen muss, um mit 51 unabhängig von Grundsicherung im Alter zu werden? Ist es überhaupt noch zu schaffen?
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