Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt meinen positiven EM-Rentenbescheid bekommen habe, war ich etwas verwundert.
Hier steht, dass die letzten 3 Jahre meines Einkommens nicht mit in die Hinzuverdienstgrenzen-Berechnung einbezogen wurden.
Auf dieser Internetseite:
http://www.eurente.org/aenderungen-2014.php habe ich jedoch bei den Neuerungen zur EM-Rente auch etwas über die Günstiger-Prüfung gelesen.
"Günstigerprüfung: Wer wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung schon bis zu vier Jahre vor dem Beginn der EU-Rente nur noch eingeschränkt arbeiten konnte, muss ab sofort keine Einschränkungen bei der Erwerbsminderungsrente befürchten. Sollte er in dieser Zeit weniger verdient haben, wird das Einkommen so ins Rentenkonto eingerechnet, als hätte er voll gearbeitet. Sollte er aber in den vier Jahren vor EU-Rentenbeginn sogar mehr als früher verdient haben, wird ihm das zu seinem Gunsten angerechnet."
Da ich erst seit Mitte 2012 wirklich etwas (und meiner Meinung auch nicht schlecht) verdient habe und vorher immer nur einen Mindestsatz (freiwillig Rentenversichert) war, kann es aber demnach doch nur vorteilhaft für mich sein, wenn diese letzten 2 Jahre mit einberechnet würden.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
LG musicienne