Hallo LieschenMueller,
weiterhin gilt, dass die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Die Prüfung erfolgt automatisch ohne gesonderten Antrag.
Dies wird auch bei jedem folgenden Leistungsfall, z.B. volle Erwerbsminderung tritt nach bereits vorliegender teilweiser Erwerbsminderung ein, geprüft.