Hallo Sven K.,
Ihre Frage ist mit "ja" zu beantworten. Der Versorgungsausgleich wird unabhängig vom Güterstand durchgeführt. Es handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Sachverhalte.
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Hallo Sven K.,
Ihre Frage ist mit "ja" zu beantworten. Der Versorgungsausgleich wird unabhängig vom Güterstand durchgeführt. Es handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Sachverhalte.
Schon recht (außer daß eine Ziffer fehlt: § 1363), nur *ist* die Zugewinngemeinschaft Gütertrennung (mit Zugewinnausgleich). … wenn man einen Ehevertrag hat. Anders kann man nämlich den Zugewinnausgleich nicht ausschließen (§ 1408 BGB). § 1414 ist lediglich eine Auslegungsregel für den Fall, daß der Ehevertrag unklar formuliert ist.Gütertrennung ist der gesetzliche Normalfall...Hallo Chi, nach § 363 Abs. 1 BGB ist nicht die Gütertrennung, sondern die Zugewinngemeinschaft der "gesetzliche Normalfall" (= gesetzlicher Güterstand).
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