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Experten-Antwort

Gutachten

von alma22.07.2011 | 22:10
1502 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich bin im Januar beim Gutachter gewesen bin jetzt für ein Jahr in Rente darf ich das gutachten anfordern ich würde gerne wissen was der gutachter geschrieben hat lg Alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte fordern Sie das Gutachten –wie von Nix empfohlen- schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.

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5 Antworten

chrisam 22.07.2011 | 22:38
Das ist Ihr gutes Recht, liebe Alma. Fordern Sie bei der Rentenversicherung das Ihrem „Bescheid zugrundeliegende ärztliche Gutachten vollständig in Kopie“ an. Nach ca einem Monat sollte es Ihnen vorliegen.
almaam 22.07.2011 | 22:48
Danke für die schnelle Antwort.
Nixam 23.07.2011 | 16:11
Hallo alma! Nicht immer werden die Gutachten in Kopie direkt dem Versicherten zugeschickt. Manchmal liegt das an psychischen Erkrankungen der Versicherten. In diesen Fällen ist es ratsam, den Brief an die DRV wie folgt zu formulieren, damit nicht zuviel hin - und hergeschrieben wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war am....bei der Ärztlichen Untersuchungsstelle in Ihrem Hause. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie des ärztlichen Gutachtens. Selbstverständlich dürfen Sie dieses, falls mir selbst keine Einsicht gewährt wird, an meinen behandelnden Hausarzt Herr/Frau Dr. med....(Anschrift) übersenden. Mit freundlichen Grüßen Alma Wenn Sie das Schreiben so wie oben formulieren, sparen Sie dem RV-Träger die Rückfrage, an welchen Arzt das Gutachten geschickt werden soll, für den Fall, daß der Ärztliche Dienst der Rentenversicherung Ihnen selbst die Einsicht in das Gutachten - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewähren möchte. Ein schönes Wochenende! Viele Grüße Nix
Elisabetham 23.07.2011 | 22:51
Die DRV hatte auf mein Gutachten eine Sperrvermerk gemacht und mir dann mitgeteilt , dass sie lediglich bereit wäre das Gutachten meinem Ha zu schicken. Das ging aber ganz zügig. Mein Ha hat mir dann das ganze Gutachten zur Kopie überlassen.
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