Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gutachten

von Mini02.12.2019 | 14:07
121 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ist es üblich, bei Anforderung eines orthopädischen Gutachtens bei der DRV, erstenmal ein OK eines Amtsarztes einzuholen? Bei psychosomatischen Gutachten kann ich das ja nachvollziehen, aber orthopädisch, zumal zwei Jahre zuvor die Anforderung aller Gutachten kein Problem war auch ohne Zustimmung eines Amtsarztes. Haben sich die Regeln geändert in den letzten zwei Jahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mini,

Die Gutachtenanforderung und der Weg dorthin obliegt dem medizinischen Dienst des Rententrägers.

Welche individuellen Einzelfaktor für die Arztauswahl, die Gutachtenbeauftragung etc. von Bedeutung waren, kann natürlich aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Miniam 02.12.2019 | 15:45
Ich weiß nicht, ob meine Frage richtig formuliert war, das Gutachten ist bereits geschrieben und zur DRV geschickt worden und ich hatte es vor sechs Wochen angefordert für meine Unterlagen. Nach telefonischer Rücksprache soll es beim ÄD liegen zur Genehmigung des Versands an mich. Das finde ich merkwürdig, da vor zwei Jahren dies nicht so war und das die ganze Sache ins unermessliche verzögert und die Warterei immens zermürmend ist.
Klarheitam 02.12.2019 | 16:34
Vielleicht können Sie das noch mal konkretisieren. Was möchten Sie zugesandt bekommen, bzw. was wird hier noch "zurückgehalten"? Geht es um ein fertig erstelltes Gutachten, oder eines Bescheids für das dieses Gutachten herangezogen wird?
Klarheitam 02.12.2019 | 17:05
Dann gibt es jetzt wohl 3 Möglicheiten: - Sie warten bis man Ihrer Anforderung nachkommt - Sie machen eine erneute Anfrage und hoffen das man es dann macht - Sie fordern das Gutachten unter einer angemessenen Fristsetzung von 4 Wochen nach §630g BGB an und weisen auf Ihre rechtlich möglichen Schritte hin
Randoam 02.12.2019 | 17:27
Zitat von Mini anzeigen
Hallo Mini, Die Gutachtenanforderung und der Weg dorthin obliegt dem medizinischen Dienst des Rententrägers. Welche individuellen Einzelfaktor für die Arztauswahl, die Gutachtenbeauftragung etc. von Bedeutung waren, kann natürlich aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Ich weiß nicht, ob meine Frage richtig formuliert war, das Gutachten ist bereits geschrieben und zur DRV geschickt worden und ich hatte es vor sechs Wochen angefordert für meine Unterlagen. Nach telefonischer Rücksprache soll es beim ÄD liegen zur Genehmigung des Versands an mich. Das finde ich merkwürdig, da vor zwei Jahren dies nicht so war und das die ganze Sache ins unermessliche verzögert und die Warterei immens zermürmend ist.
Und nun soll der Amtsarzt entscheiden, ob man Ihnen das Gutachten aushändigen darf? Weil Dinge drin stehen könnten, die nicht gut für Sie sind? Vielleicht ist es doch nicht rein orthopädisch?!
Randoam 02.12.2019 | 18:39
Tja, gute Frage. Schlechte Prognose, psychische Begleiterscheinungen, andere ärztliche Auffassungen, Offenheit in der Beurteilung des Patienten, vieles ist möglich!
Miniam 02.12.2019 | 17:58
Zitat von Rando anzeigen
Ich weiß nicht, ob meine Frage richtig formuliert war, das Gutachten ist bereits geschrieben und zur DRV geschickt worden und ich hatte es vor sechs Wochen angefordert für meine Unterlagen. Nach telefonischer Rücksprache soll es beim ÄD liegen zur Genehmigung des Versands an mich. Das finde ich merkwürdig, da vor zwei Jahren dies nicht so war und das die ganze Sache ins unermessliche verzögert und die Warterei immens zermürmend ist.
Und nun soll der Amtsarzt entscheiden, ob man Ihnen das Gutachten aushändigen darf? Weil Dinge drin stehen könnten, die nicht gut für Sie sind? Vielleicht ist es doch nicht rein orthopädisch?!
Was soll ich denn orthopädisch, die Wirbelsäule betreffend, geschrieben stehen, was ich nicht wissen sollte???
Randoam 02.12.2019 | 19:22
Tja, gute Frage. Schlechte Prognose, psychische Begleiterscheinungen, andere ärztliche Auffassungen, Offenheit in der Beurteilung des Patienten, vieles ist möglich!
Und selbst damit gibt es genau 0 Gründe das Gutachten nicht auszuhändigen.
Das Gutachten eh nicht, lediglich eine Kopie. Die RV hat bei Akten, in denen gesundheitliche Beurteilungen stehen, eine besondere Fürsorgepflicht. Es kann auch hinterlegt werden, dass bspw. das Geschriebene nur von einem Arzt verlesen und erklärt wird. Der hier benannte Orthopäde könnte ja verschiedenes formuliert haben. Patientin ist wehleidig und ein Rentenjäger. Patienten mit diesem leiden landen im Rollstuhl. Oder bringen sich mit dieser Diagnose zu 90%um.Oder früher oder später müssen die Beine ab oder, oder,oder. Es wird schon einen gewichtigen Grund für das Vorgehen der RV geben. Vielleicht hilft es, wenn die FS um Zusendung der Kopie an ihren Hausarzt bittet.
Randoam 02.12.2019 | 20:08
Vielleicht hilft es, wenn die FS um Zusendung der Kopie an ihren Hausarzt bittet.
Dann müssen Sie genau das mitteilen. Lediglich zurückhalten geht nicht, ich empfehle die aktuelle Gesetzeslage nachzulesen.
Sie?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026