Tja, gute Frage. Schlechte Prognose, psychische Begleiterscheinungen, andere ärztliche Auffassungen, Offenheit in der Beurteilung des Patienten, vieles ist möglich!
Und selbst damit gibt es genau 0 Gründe das Gutachten nicht auszuhändigen.
Das Gutachten eh nicht, lediglich eine Kopie. Die RV hat bei Akten, in denen gesundheitliche Beurteilungen stehen, eine besondere Fürsorgepflicht. Es kann auch hinterlegt werden, dass bspw. das Geschriebene nur von einem Arzt verlesen und erklärt wird. Der hier benannte Orthopäde könnte ja verschiedenes formuliert haben. Patientin ist wehleidig und ein Rentenjäger. Patienten mit diesem leiden landen im Rollstuhl. Oder bringen sich mit dieser Diagnose zu 90%um.Oder früher oder später müssen die Beine ab oder, oder,oder. Es wird schon einen gewichtigen Grund für das Vorgehen der RV geben. Vielleicht hilft es, wenn die FS um Zusendung der Kopie an ihren Hausarzt bittet.