Hallo Willi,
falls das Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen ist (ggf. auch durch einen Widerspruch), wird das Gutachten für die Beurteilung der Erwerbsminderung mit herangezogen. Sollte es erst nach Abschluß des Verfahrens eingereicht worden sein, kann es als Überprüfungsantrag gewertet und ein neues Verfahren eröffnet werden.