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Gutachten anfechten

von Chris19.03.2009 | 19:38
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Hallo zusammen, habe mein Gutachten von einem Neurologen gelesen, der meine Reha ablehnt. In dem Gutachten finde ich mich nicht wieder und besteht vor allem aus psychologischen Teil. es wird dabei nicht auf die aktuellen Befunde eingegangen, die ich vorgelegt habe, man findet viele Fehler , das Wesentliche wird gar nicht angesprochen. Das wichtigste ist allerdings , dass das Schlussblatt mich voll arbeitsfähig bewertet. Mein Hausarzt empfahl mir sofort, die Fachärzte zu kontaktieren (vor allem die Neurologin) und die weitere Vorhgehensweise zwecks Anfechtung mit ihr abzustimmen. Meine Frage lautet, wie gehe ich vor? Chris

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Chris,

aus meiner Sicht sollten Sie den Rat Ihres Hausarztes befolgen und sich mit Ihrer Neurologin (und ggf. anderen Fachärzten) besprechen. Diese kann sicher am besten beurteilen, ob und welche Fehler enthalten sind und Sie dabei unterstützen dagegen vor zu gehen.

Ob eine "Anfechtung" bereits vor der Entscheidung über die Reha (Bescheid) sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Spätestens wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, können Sie dagegen Widerspruch einlegen, wenn Sie und Ihre Ärzte der Meinung sind, dass nicht alles berücksichtigt wurde.

24 Antworten

wie dennam 19.03.2009 | 21:10
Sie haben ein Gutachten über Sie gelesen, wo und wie denn? In wessen Auftrag und zu welchem Zweck wurde denn das Gutachten erstellt? Widerspruch können Sie nur gegen einen Bescheid einlegen (und darin, fachärztlich untermauert, die Aussagen des Gutachtens bestreiten). Ohne nähere Angaben wird Ihnen kaum jemand einen brauchbaren Rat geben können.
Dirk.am 19.03.2009 | 21:20
Die Zeiten des Fechtens sind lange vorbei. Es dürfte auch nicht legal sein, den Neurologen zum Duell aufzufordern....
-_-am 19.03.2009 | 22:05
Ein über Sie angefertigtes Gutachten muss sich nicht mit Ihrer eigenen Auffassung über sich selbst decken, auch nicht mit der Ihrer behandelnden Ärzte. Das wird es auch in den seltensten Fällen. Das Gutachten selbst können Sie auch nicht unmittelbar anfechten, sondern nur den daraus resultierenden Verwaltungsakt (Bescheid).
uuuam 19.03.2009 | 22:52
Sie können den Gutachter für befangen erklären
uuuam 19.03.2009 | 23:04
Widersprüche zu med. Berichten, Vorgutachten etc. dem Gutachten entgegenstellen, Falsches im Gutachten beweisen ... ...... Sozialgerichte, auch da kann es Fehlgutachten geben ........ Bei offensichtlicher Fehlbegutachtung und vorhandenen Beweisen für die Fehler im Gutachten ruhig auch mal an eine Klage gegen den Gutachter denken Fehlbegutachtung kann strafbar sein...
-_-am 19.03.2009 | 22:54
Erklären können Sie viel. Wer sollte darüber dann bitteschön entscheiden? Der einzige Weg ist der Widerspruch bzw. das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.
Chrisam 19.03.2009 | 23:40
verstehe. Das Gutachten ist also ein Teil des Verwaltungsakts. Ich frage so ahnungslos, weil ich wirklich die ganze Prozedur nich nachvollziehen kann, komme aus der Industrie, habe keine Ahnung von Behörden in diesem Bereich: Was gehört noch so dazu? Kann es sein, dass der Bescheid mit dem Gutachten nicht übereinstimmt - theoretisch oder auch praktisch?
Chrisam 19.03.2009 | 23:47
auch nach der Begutachtung ? Und wie stellt man das an?
Nixam 20.03.2009 | 06:54
Stellen Sie einen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Erhalten Sie anschliessend einen Ablehnungsbescheid, können Sie dagegen - ohne Rechtsanwalt, nur Sie selbst - Widerspruch erheben. Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit erhebe ich gegen Ihren Bescheid vom .... Widerspruch und bitte um Neubegutachtung durch einen anderen Facharzt, weil folgende Punkte nicht berücksichtigt wurden:........ Hier führen Sie an, was im Gutachten Ihrer Ansicht nach fehlt. Anschliessend wird man Sie sicher zu einer erneuten Begutachtung durch einen anderen Arzt/Gutachter auffordern und Sie haben eine neue Chance oder es werden bei Ihrem Hausarzt neue Befunde angefordert. Man wird Sie informieren:Wir haben bei Dr. med. ..... Befunde über Sie angefordert..... Melden Sie sich anschliessend bei diesem Arzt und besprechen Sie mit ihm, was er alles dem RV-Träger vorlegen wird. So sind Sie immer im Bilde, was dem RV-Träger vorliegt. P.S. Nach dem Widerspruchsbescheid können Sie natürlich auch Klage erheben, falls die Reha doch wieder abgelehnt wird.... Sozialgerichtsverfahren in der ersten Instanz sind für Sie ohnehin kostenfrei...soweit wird es aber nicht kommen, falls Sie alles richtig machen, wie ich es Ihnen hier beschrieben habe. Viele Grüsse Nix
V wie Vendettaam 20.03.2009 | 07:08
Es ist ganz einfach hinter die Vorschriften und Gesetze der DRV zukommem liebe/r Chris.Es gibt folgendes grunsätzliches Gesetz bei der DRV das über allem steht. 1.) Die DRV und Ihre Gutachter haben immer Recht! 2.)Sollte die DRV und Ihre Gutachter einmal nicht Recht haben dann tritt automatisch 1. in Kraft. Und nun Ihr Schreier nach dem Stammtisch schreit nur.Eure Blauäuigkeit ist lächerlich oder gut bezahlt.
Corlettoam 20.03.2009 | 06:55
Sie sollten in jedem Fall versuchen das med. Gutachten nicht alleine nur aus ihrer Sicht , sondern relativ neutral zu betrachten und zu analysieren. Geben Sie das Gutachten ihrer behandelnden Neurologin ud fragen Sie Sie, ob Sie das Guatchten für korrekt hält oder nicht ! Das in einem Reha/Rentenverfahren erstelle Gutachten sehr häufig zu wünschen übrig lassen ( um es mal vorsichtig ausdzudrücken .. ) ist allgemein bekannt und kommt leider relativ häufig vor. Wenn Sie und ihre Neurologin dann wirklich der Meinung sind, das das erstellte Gutachten fehlerhaft ist und/oder nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen korrekt oder vollständig erfasst wurden, sollten Sie SOFORT dagegen vorgehen. Lassen Sie das (fehlerhafte ) Gutachten so im Raume stehen, wird Ihnen sicherlich die Reha abgelehnt werden, da der med. Dienst im Regelfall immer den Einschätzungen des Gutachters folgen wird. Sie sollten per Einschreiben an die Rentenversicherung dem Gutachten widersprechen und vor allem medizinisch sehr detailliert auf die einzelnen fehlerhaften Punkte eingehen und diese entsprechend nachvollziehbar korrigieren. In jedem Falle sollten Sie auch ein ganz aktuelles Attest ( einen ärztlichen Befundbericht ) von ihrer behandelnden Neurologin erstellen lassen und diesem ihrem Schreiben gleich mit beifügen. Das Beste wäre natürlich, wenn ihre Neurologin die fehlerhaften Punkte in dem Gutachten ebenfalls in diesem Attest ansprechen und korrigieren würde ! Sollte aufgrund des fehlerhaften Gutachten's dann letzlich doch die Reha abgelehnt werden, sollten Sie gegen diesen Bescheid dann innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen. Auch wäre spätestens dann eine rechtliche Vertretung ihrer Interessen durch den VDK/SoVD oder durch einen Fachanwalt angezeigt. Ist erstmal ein ( falsches ) Gutachten im Umlauf , ist es mehr als schwierig bis unmöglich dieses wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Hier ist die Zeit wichtig. Je schneller man dagegen vorgeht - umso grösser sind die Chancen. Darum sollte man hier eigentlich immer fachliche Hilfe in Anspruich nehmen, um dieses Vorhaben erfolgreich in die Tat umzusetzen.
Corlettoam 20.03.2009 | 07:23
"Was gehört noch so dazu? Kann es sein, dass der Bescheid mit dem Gutachten nicht übereinstimmt - theoretisch oder auch praktisch? " Ja - natürlich KÖNNTE Ihnen auch die Reha genehmigt werden - trotz des anderslautenden Gutachtens ! Die Entscheidung über eine Reha wird immer anhand ALLER über Sie vorliegenden ärztlichen Unterlagen / Atteste / Befundbericht etc. getroffen und nicht nur alleine aufgrund des Gutachtens. Normalerweise aber wird der med. Dienst der RV dem Gutachten folgen, da diesem entscheidende Bedeutung beigemessen wird . Darum halte ich persönlich ihre Chance nicht für sehr hoch bzw. für nicht vorhanden, das Ihnen die Reha mit so einem Gutachten genehmigt wird.
Useram 20.03.2009 | 07:55
Ach V, glauben Sie mir, es gibt genügend Renten die erst abgelehnt wurden und dann nach einem erfolgreichen Widerspruch geleistet werden.
V wie Vendettaam 20.03.2009 | 08:14
Guter User es geht nicht darum was nach einem Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren eventuell herauskommt sondern was davor läuft.Verzögerungen natürlich ungewollt.2 bis 3 und mehr Begutachtungen.Streitereien der Gutachter und und.Darum geht es.Und!Seltsamerweise ergibt ein oder mehere Gutachten nichts anderes als das Ursprüngliche und oh Wunder es gibt plötzlich eine positive Antwort.Aber man kanns doch mal versuchen oder?Vielleicht gibt der Versicherte ja auf im Verfahrern?!
V wie Vendettaam 20.03.2009 | 08:55
Ups!Du nix kennen doitsch sprecken?Iss nixe schlimme grosseses Bäre.Du biste eine doitsche Beamte?Ja?Dann due nadürlich alles wisse was isse in Baragrafe in Doitschlande.Wenn due nix biste doitsches Beamte dann du biste ein doitsche Besserswisser. Sie werden auch erst verstehen lernen,wenn sie in die Fänge der Bürokratie in Deutschland kommen sonst würden Sie so nicht argumentieren.Sie grosser Bär.
Großer Bäram 20.03.2009 | 08:52
Du viel BlaBla, wenig Ahnung. How, großer Bär gesprochen
uuuam 20.03.2009 | 09:25
Sie haben die Sache erkannt - es ist so
Großer Bäram 20.03.2009 | 10:13
Gut gebrüllt Löwe. Sie haben aber auch immer nur die gleichen Argumente... Welcher Auslöser hat sie denn so frustriert gemacht ? Hat Ihnen ein böser böser Beamter etwa irgendetwas abgelehnt ?
V wie Vendettaam 20.03.2009 | 10:43
Nein.Wie sollen Beamte mir denn was ablehnen?Die tun doch eh nix! Ja ja Stammtischgeschrei Herr Bärt wissen wir doch alles schon.Wie gesagt abwarten bis Sie mal was benötigen vom Papa Staat.Die, die den Apperat so verteidigen sind die,die nachher am lautetsten schreien das ist aber ungerecht. Träum weiter Bär.
Großer Bäram 20.03.2009 | 11:13
Sie schmeißen hier andauernd nur Pauschalvorwürfe und polemische Beiträge in die Runde. Tut mir leid, aber Ihre "Argumentation" hat leider wirklich nur das von ihnen angesprochene Stammtischniveau...
Corlettoam 20.03.2009 | 11:25
Eine " Anfechtung " bzw. ein Widerspruch gegen ein ( fehlerhaftes ) Gutachten ist natürlich immer und gerade auch besonders noch VOR der Entscheidung im laufenden Rehaantragsverfahren sinnvoll. Weil man ja gerade damit die - noch - bevorstehende Entscheidung eventuell positiv beeinflussen kann. Ist erstmal ein negativer/ablehnender Rehabescheid erteilt worden, ist es umso schwieriger im Widerspruchsverfahren einen positiven Bescheid zu erlangen- - obwohl es natürlich grundsätzlich möglich ist. Von der Wochen - bis Monate langen zeitlichen Verzögerung bis über so einen Widerspruch dann entschieden wurde, mal ganz zu schweigen ! Darum sollte man schon ALLES versuchen und in Bewegung setzen , um noch vor dem Bescheid positiven Einfluss auf das Verfahren auszuüben. In meinem eigenen Rentenverfahren hatte mein Anwalt 2 Gutachten für null und nichtig erklärt. Wir sind massiv mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgegangen , weil beide Gutachten vor Fehler nur so wimmelten und das Papier nicht wert waren auf dem sie erstellt wurden. Letzlich wurden diese Gutachten dann auch nicht mehr berücksichtigt.... Wenn das Gutachten wirklich fehlerhaft ist, MUSS es aus der Welt geschafft werden und darf keiensfalls bei dem Verfahren mehr irgendeine Rolle spielen. Aber wie schon gesagt, schafft man dies nicht alleine sondern nur mit sozialverbandliche und/oder fachanwaltlicher Hilfe .
Chrisam 20.03.2009 | 15:35
Danke für Ihre Beiträge - diese finde ich , haben mir sehr geholfen. Ich bin Mitglied in VdK. Werde dann nächste Woche die Anwältin kontaktieren. Wahrscheinlich kann ich schon jetzt den formlosen Widerspruch einlegen mit Zusatz "Die Begründung folgt". Ich bitte auch die Fachärzte das Gutachten zu beurteilen und Atteste auszustellen. Mir fällt selber schon vieles auf: Aktenlage nicht aktuell (wie bewusst eingefroren), jetzige Beschwerden (3 Seiten) auf dem Stand der 1990er-Jahre, aktuelles wird nur in einem Satz angesprochen (ganz allgemein), Schlussfolgerungen im Widerspruch zu Tests etc... Viele Grüsse Chris
Corlettoam 20.03.2009 | 16:30
" Schlussfolgerungen im Widerspruch zu Tests etc.." Ja das kenne ich auch. Aus meinen Gutachten : " bei einer Langzeitblutdruckmessung waren 98 % der Messungen erhöht - also außerhalb der Normalwerte - und teilweise sogar bedrohlich erhöht " Also im Klartext waren von 100 Messungen in 24 Stunden ganze 2 in Ordnung und die restlichen 98 einfach nur schlecht .... mehrmale Werte von 200 zu 140 wurden gemessen. Fazit und sozial-medizinisches Ergebnis im Gutachten dazu lautete : " Der Blutdruck des Patienten ist gut eingestellt und sämtliche Werte befanden sich im Normbereich . Es ergeben sich mit den gemessenen Blutwerten keine Auswirkungen auf das Erwerbssleben" Mein behandelnden Facharzt sagte nachher zu mir : " Bei den gemessenen Werten hätten Sie in jedem Falle notärztlich versorgt werden müssen, da Sie kurz vor einem Schlaganfall standen ". Soweit zu Bewertungen innerhalb von Gutachten. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über solche fachmännmisch erstellten Gutachten einfach nur lachen !
...dirkam 20.03.2009 | 18:31
Gutachter: keine Minderdurchblutung feststellbar Facharzt,Angiographie: die Ader ist vollständig verschlossen NOTFALL Leute, überprüft eure Gutachter kritisch aber die lügen nicht nur für die DRV... .........
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