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Experten-Antwort

Gutachten der DRV

von Frau J.02.03.2023 | 03:43
199 Ansichten
6 Antworten
Hallo, Im Zuge der Prüfung meiner beantragten EMR wurde ein Gutachten erstellt. Hier wurde die teilweise EMR befürwortet mit Befristung auf 1,5 Jahre. Aufgrund einer Nachfrage mit Befundunterlagen erfolgte eine weitere gutachterliche Prüfung. Im zweiten Gutachten erfolgt die Befristung auf 3 Jahre. Die DRV bewilligte aber nur die 1,5 Jahre. Muss sich die DRV nicht in allen Punkten an das Gutachten halten? Am Telefon sagte man mir der Referent hat das geprüft und der macht keine Fehler...und außerdem dürfe er das so entscheiden. Stimmt das wirklich? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.03.2023 | 08:07

Hallo Frau J.,

im Rahmen der Prüfung einer EM erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und gibt darin ggf. eine Empfehlung zu einer Befristung. Die letztliche Entscheidung über die Bewilligung einer EM-Rente und die Dauer der Befristung trifft aber die Sachbearbeitung (Referent). Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, steht Ihnen der Rechtsweg (Widerspruch) offen.

5 Antworten

Antwortam 02.03.2023 | 05:49
An was sich die DRV hält, halten muss, halten wird, wird Ihnen hier niemand beantworten können, da keiner die Unterlagen kennt. Mit Sicherheit sagen kann man aber, dass die DRV Ihre Entscheidung nach den vorliegenden Unterlagen trifft. Ob das dann richtig ist, lässt sich hier nicht sagen. Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen und alles noch einmal prüfen lassen.
Richtige Antwortam 02.03.2023 | 07:32
Der sozialmedizinische Dienst der DRV ist nicht an gutachterliche Meinungen gebunden, obwohl er sich oft an ihnen orientiert.
Schadeam 02.03.2023 | 07:34
....und bis der Widerspruch erledigt ist, sind die 1,5 Jahre rum und Sie müssen den Verlängerungsantrag stellen.... Daher meine ich dass Sie sich diesen Widerspruch auch sparen können. PS: niemand von uns weiß welche der beiden ärztlichen Aussagen richtiger ist, grins
Vivoam 02.03.2023 | 07:42
Wie könnte das ein Fehler sein? Die 1,5 Jahre schließen die 3 Jahre ja erst mal nicht aus. Sie können einen Verlängerungsantrag stellen und den Rest der 3 Jahre noch bekommen, bei Bedarf auch mehr. Das erscheint mir sinnvoller als ein Widerspruchsverfahren.
Frau J.am 02.03.2023 | 10:05
Ich danke Ihnen allen für die schnelle Rückmeldung und wünsche Ihnen alles Gute.
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