Hallo Frau J.,
im Rahmen der Prüfung einer EM erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und gibt darin ggf. eine Empfehlung zu einer Befristung. Die letztliche Entscheidung über die Bewilligung einer EM-Rente und die Dauer der Befristung trifft aber die Sachbearbeitung (Referent). Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, steht Ihnen der Rechtsweg (Widerspruch) offen.