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Experten-Antwort

Gutachten nach Rehaassessment

von Chrisalex4119.10.2020 | 18:12
802 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, fange jetzt mit einem Reha-assessment am BFW an. Bin sowohl von Rehaklinik als auch Rentenversicherung für den alten Job leistungsfähig unter 3 Stunden, also arbeitsunfähig für den Job. Jetzt hab ich gehört, dass am Schluss des Assessments noch ein Gutachten erstellt wird. Jetzt frag ich mich, ob mich die Gutachter entgegengesetzt der Meinung der Rentenversicherung wieder leistungs-und damit arbeitsfähig für meinen jetzigen job erklären können. oder bezieht sich das Gutachten hauptsächlich auf meine Fähigkeiten und Belastbarkeit, um eine für mich geeignete Maßnahme zu finden, die dann die Rentenversicherung noch absegnen muss sozusagen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chrisalex41,

in der Antwort von Siehe hier ist eigentlich schon das Wichtigste gesagt.

RehaAssessment ist ein vom Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. entwickeltes Beurteilungssystem, mit dem viele Berufsförderungswerke vor Beginn der eigentlichen Bildungsmaßnahme die aktuellen Fähigkeiten, individuellen Neigungen und Interessen abklären, um die Eignung und Belastbarkeit für die angestrebte Berufsrichtung festzustellen. Das geschieht zum Beispiel mit Belastungserprobungen und Beratungsgesprächen. Sie können sich bestimmt auch vor Beginn der Maßnahme bei Ihrem BFW über den geplanten Ablauf Ihres RehaAssesments erkundigen.

Auch von mir alles Gute!

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1 Antworten

Siehe hieram 19.10.2020 | 19:37
Aus sozialmedizinischer Sicht können Sie Ihren (erlernten) Beruf nicht mehr ausüben. Nun wird geguckt, was man denn sonst noch mit Ihnen anfangen könnte, so auch, ob Sie fit genug zumindest noch sind, um eine mögliche Umschulungsmaßnahme (LTA) durchzuhalten, nicht nur vom Stundenaufwand, sondern auch unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Dies ist quasi noch mal eine Zusatzmöglichkeit, etwas gezielter zu gucken, was Sie noch können, um Sie evtl. danach mit einer LTA dann in einen (langfristigen) Verbleib im Erwerbsleben anstatt in die Erwerbsminderungsrente zu befördern. Alles Gute!
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