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Gutachten und Rentenbescheid Erwerbsminderung

von Niner29.02.2020 | 15:48
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, Folgende Situation: Ich habe per E-Mail bei der DRV die Übersendung des Rentenbescheides und des ärztlichen Gutachtens erbeten, welche vor einer Weile erstellt wurden; dabei ging es um die Feststellung einer Erwerbsminderung. Ich brauche beide Unterlagen zwecks Beantragung von Grundsicherung. Es kam ein Schreiben von der DRV in der es hieß das ärztliche Gutachten könne nur an den Hausarzt geschickt werden und ich müsse es bei ihm einsehen. Zu dem Rentenbescheid wurde nichts gesagt. Fragen: 1. Wieso kann das ärztliche Gutachten nicht direkt an einen selbst gesendet werden? Ich habe mich in der E-Mail eindeutig mit Personalausweis ausgewiesen. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung? 2. Ist es ratsam die DRV auf den Rentenbescheid nochmal anzusprechen (auf den nicht eingegangen wurde) oder ist eine Übersendung in diesem Fall nicht möglich? Falls ja; wieso nicht und wie kann ich den Rentenbescheid stattdessen erhalten? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen MfG Niner

12 Antworten

KSCam 29.02.2020 | 16:08
Ist über den Rentenantrag bereits entschieden? Wenn ja, müssten Sie diese Entscheidung = Rentenbescheid zugeschickt bekommen haben (sonst wüssten Sie ja noch nicht ob die Rente bewilligt oder abgelehnt wurde/wird). Wenn nein, müssen Sie bis zur Entscheidung warten. 2) Wo ist das Problem das Gutachten über den Hausarzt anzufordern? Wäre doch der einfachste Weg um (unnötigen) Diskussionen aus dem Weg zu gehen, oder? Es könnte ja im Gutachten etwas stehen, wo es besser wäre wenn ein Arzt Ihnen das erklärt?
Nineram 29.02.2020 | 16:31
@KSC Es ist so: Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe beim Sozialamt, dieses hat bei der DRV die Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung beantragt. Die DRV hat festgestellt dass ich voll erwerbsgemindert bin. Ich wusste zwar dass das Gutachten beantragt wurde; jedoch hat mir weder das Sozialamt noch die DRV mitgeteilt dass das Gutachten fertig war. Ich hab erst 1 Jahr nach Feststellung des Gutachtens durch puren Zufall davon erfahren und dann bei der DRV angefragt. Einen Rentenbescheid habe ich nie bekommen. Zu der anderen Thematik: Ja an sich ist es kein Problem zum Hausarzt zu gehen. Es ist nur so dass ich bisher nur 1 Mal bei ihm war und ich habe auch schon das Hausarzt Programm gekündigt. Ich finde es deshalb etwas unnötig. Und nein ich kann mir nicht vorstellen dass es einen Sperrvermerk gibt oder dass es einen Grund für einen geben könnte.
Berateram 29.02.2020 | 18:29
Die Diskussion führt doch zu nichts. Lassen Sie sich das Gutachten über Ihren Hausarzt eröffnen und gut ist es.
KSCam 29.02.2020 | 16:56
Wenn die Feststellung dass Sie voll erwerbsgemindert sind vom Sozialamt beantragt wurde, wurde wohl gar kein Rentenantrag gestellt und dann gibt es auch keinen Rentenbescheid. Somit kann Ihnen dieser auch nicht zugeschickt werden. Dann können Sie sich vom Grundsicherungsamt die Entscheidung der DRV zeigen lassen...... Aber für was brauchen Sie das denn? Wenn Sie Grundsicherung wegen Erwerbsminderung erhalten brauchen Sie doch eigentlich von niemandem ein weiteres Schriftstück in dem steht dass Sie erwerbsgemindert sind. Haben Sie nichts wichtigeres zu tun? Irgendwie viel Lärm um nichts, bzw. ganz wenig;
Nineram 29.02.2020 | 17:09
@KSC Die Eingliederungshilfe des Sozialamts hat den Antrag gestellt. Das hat mit der Grundsicherung erst mal nichts zu tun. Und bei einem anderen Sozialamt habe ich einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. In dem Antrag steht folgendes: "Sind sie erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung? Wenn ja, bitte den Rentenbescheid oder das ärztliche Gutachten beifügen!" Laut der DRV bin ich voll erwerbsgemindert. Also gibt es laut dem Wortlaut auch einen Rentenbescheid. Oder zumindest fordert das Grundsicherungsamt dieses von mir. Und wenn eine Behörde mich auffordert bestimmte Unterlagen einzureichen, finde ich das schon relevant und nicht unwichtig. Noch beziehe ich keine Grundsicherung, ich brauch diese Unterlagen eben erst um es beantragen zu können. Ich finde es eher unnötig dass die DRV die Unterlagen nicht wie erbeten einfach mir zuschickt, dann wäre das alles schon erledigt.
KSCam 29.02.2020 | 20:20
....und dem Grundsicherungsamt sagen Sie dass Sie keinen Rentenbescheid haben weil Sie keine Rente beantragt haben und dass das Sozialamt weiss dass Sie auf Dauer voll erwerbsgemindert sind - zumindest bei uns in Baden-Würtemberg sind Grundsicherung und allgemeine Sozialhilfe beides Abteilungen des gleichen Landratsamtes und die 2 Sachbearbeiter werden doch hoffentlich miteinander reden können....eventuell sitzen die beiden Behördenmitarbeiter Tür an Tür im gleichen Gebäude....
W°lfgangam 29.02.2020 | 21:00
Zitat von Ludwig anzeigenausblenden
Tipp: aufmerksam lesen! > Es ist so: Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe beim Sozialamt Ja, die Eingliederungshilfe und das (neue) Bundesteilhabegesetz haben so einige Probleme in der Ausführung/Umsetzung ...und auch für die Betroffenen. Denen zT Leistungen ohne Feststellung der EM/ohne EM-Verfahren bewilligt worden sind. Ist aber kein Rententhema ... Tipp an @Niner: Richten Sie nochmals konkret die Frage an Ihre DRV, ob für Sie - ein EM-Rentenverfahren bestanden hat - wer es eingeleitet/beantragt hat - welches Ergebnis dazu festgestellt worden ist - oder ob lediglich ein 'Ersuchen' eines Sozialleistungsträger zur Feststellung der EM geführt hat. Gruß w.
Nineram 01.03.2020 | 13:14
Okay so wie ich das jetzt verstehe gibt es nicht zwangsläufig immer einen Rentenbescheid, nur weil man als erwerbsgemindert eingestuft wurde. Das dachte ich anfangs, deswegen war ich verwundert als nichts kam. Da ich keine Rente beziehe, gibt es offensichtlich einfach keinen Rentenbescheid. Von der Erwerbsminderung weiß durch die Mitteilung von der DRV an das Sozialamt, in der eben nur stand dass ich erwerbsgemindert sei. Ich hab zufällig erfahren dass ich als erwerbsgemindert eingestuft worden bin und hab dann auf Anfrage diese Mitteilung vom Sozialamt bekommen. Und wenn es dem Grundsicherungsamt rein um den Nachweis der Erwerbsminderung geht, dann kann ich ja auch einfach diese Mitteilung einreichen. Jetzt weiß ich wieder etwas mehr. Auf jeden Fall vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, ihr habt mir damit auf jeden Fall sehr weitergeholfen :)
Ludwigam 29.02.2020 | 21:19
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
(...) Woher wissen Sie denn, dass Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden sind? Um welche Art von GruSi geht es? Kleine Rente plus Hilfe zum Lebensunterhalt oder generelle GruSi Jobcenter, weil erwerbsgemindert aber versicherungstechnisch Voraussetzungen nicht erfüllt? In letzterem Falle würde die RV auf Antrag anderer Ämter trotzdem prüfen, aber da gibt es keinen Rentenbescheid.
Tipp: aufmerksam lesen! > Es ist so: Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe beim Sozialamt Ja, die Eingliederungshilfe und das (neue) Bundesteilhabegesetz haben so einige Probleme in der Ausführung/Umsetzung ...und auch für die Betroffenen. Denen zT Leistungen ohne Feststellung der EM/ohne EM-Verfahren bewilligt worden sind. Ist aber kein Rententhema ... Tipp an @Niner: Richten Sie nochmals konkret die Frage an Ihre DRV, ob für Sie - ein EM-Rentenverfahren bestanden hat - wer es eingeleitet/beantragt hat - welches Ergebnis dazu festgestellt worden ist - oder ob lediglich ein 'Ersuchen' eines Sozialleistungsträger zur Feststellung der EM geführt hat. Gruß w.
Ich kann da nicht herauslesen, woher der Fragesteller genau weiß, dass er als erwerbsgemindert eingestuft wurde. Hätte er ein entsprechendes Schreiben, würde sich seine Frage erübrigen, denn er könnte es beim Sozialamt vorlegen. Aber scheinbar existiert derartiges nicht. Das die Feststellung der Erwerbsminderung in Auftrag gegeben wurde bedeutet nicht, dass die RV das auch so beschieden hat. Sonst hätte der Fragesteller oder das Amt ja etwas vorliegen. Scheint aber nicht der Fall zu sein.
Keuleam 01.03.2020 | 10:20
Sie können auch die DRV auf direkte Herausgabe verklagen. Sie haben nämlich ein Recht auf Akteneinsicht. Mir gelang es, die DRV mit gerichtlicher Hilfe zur direkten Herausgabe des Gutachten an mich zu veranlassen.
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