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Ich kann da nicht herauslesen, woher der Fragesteller genau weiß, dass er als erwerbsgemindert eingestuft wurde. Hätte er ein entsprechendes Schreiben, würde sich seine Frage erübrigen, denn er könnte es beim Sozialamt vorlegen. Aber scheinbar existiert derartiges nicht. Das die Feststellung der Erwerbsminderung in Auftrag gegeben wurde bedeutet nicht, dass die RV das auch so beschieden hat. Sonst hätte der Fragesteller oder das Amt ja etwas vorliegen. Scheint aber nicht der Fall zu sein.(...) Woher wissen Sie denn, dass Sie als erwerbsgemindert eingestuft wurden sind? Um welche Art von GruSi geht es? Kleine Rente plus Hilfe zum Lebensunterhalt oder generelle GruSi Jobcenter, weil erwerbsgemindert aber versicherungstechnisch Voraussetzungen nicht erfüllt? In letzterem Falle würde die RV auf Antrag anderer Ämter trotzdem prüfen, aber da gibt es keinen Rentenbescheid.Tipp: aufmerksam lesen! > Es ist so: Ich beziehe aktuell Eingliederungshilfe beim Sozialamt Ja, die Eingliederungshilfe und das (neue) Bundesteilhabegesetz haben so einige Probleme in der Ausführung/Umsetzung ...und auch für die Betroffenen. Denen zT Leistungen ohne Feststellung der EM/ohne EM-Verfahren bewilligt worden sind. Ist aber kein Rententhema ... Tipp an @Niner: Richten Sie nochmals konkret die Frage an Ihre DRV, ob für Sie - ein EM-Rentenverfahren bestanden hat - wer es eingeleitet/beantragt hat - welches Ergebnis dazu festgestellt worden ist - oder ob lediglich ein 'Ersuchen' eines Sozialleistungsträger zur Feststellung der EM geführt hat. Gruß w.
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