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Experten-Antwort

Gutachten wurde mit MdE 20 % festgestellt, kann man das zum Verlängerungsantrag EMR beifügen?

von Karl-Heinz24.04.2022 | 14:04
481 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich muss bald wieder einen Verlängerungsantrag der befristeten EMR stellen. Vielleicht ist das der letzte, will mal hoffen. Da ich dann 9 Jahre volle befr. EMR rumhabe. Vorausgesetzt die jetzige Verlängerung wird wieder auf 3 Jahre verlängert, oder es wird eine unbefristete. Wenn die sehen, das meine Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt wird. Nun habe ich ein Gutachten, was die BG mal in Auftrag gegeben hat, da wurde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit auf 20 % eingestuft. Vielleicht wird das Gutachten noch geändert, auf 40 %. Nun wollte ich das Gutachten zum Verlängerungsantrag beifügen, mit all den anderen Befunden. Bin mal gespannt, ob das Gutachten da einen Einfluss hat, bei der Verlängerung beim sozialmedizinischen Dienst. Könnte das Einfluss haben? Gruß Karl-Heinz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl-Heinz,

ob dies in Ihrem Einzelfall Auswirkungen haben wird, kann im Rahmen dieses Forums nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 24.04.2022 | 14:17
Wer hier soll das beurteilen können? Vielleicht ja, vielleicht nein? Aber schaden kann es auch nicht es beizufügen. Wichtig dürfte sein all das zu belegen was Ihre Erwerbsminderung aktuell beeinträchtigt. Da sollten Sie doch eher Ihre Ärzte befragen was aus medizinischer Sicht wichtig ist und was eher nicht.
Warum...am 24.04.2022 | 14:21
...antworten Sie, wenn Sie es nicht beurteilen können, und sprechen für die anderen User gleich mit? Bitte patzen Sie nicht rum und überlassen das Antworten Anderen, wenn Sie nichts dazu sagen können.
NmZam 24.04.2022 | 14:44
Es ist schlichtweg nicht möglich, dass man zu solchen Themen spekulieren könnte. Jeder medizinische Sachverhalt ist anders und jeder sozialmedizinische Dienst wird sich die eingereichten Unterlagen anschauen. Allerdings ist es nur ein Puzzleteil und dies wird den ausschlaggebende Teil nur mäßig beeinflussen. Wenn jmd. z.B. eine BG-Rente bezieht, weil er als Dachdecker einen Unfall hatte und dadurch Schäden erlitten hat heißt das noch lange nicht, dass er nicht (mehr) für fähig gehalten wird z.B. als Pförtner oder Mitarbeiter in einer Poststelle zu arbeiten. Insofern sind solche Fragen hier im Forum an der falschen Adresse. Es schadet nicht, dass das Gutachten mit Diagnosen beigefügt wird, es wird das schlussendlich maßgebliche Gutachten des SMD aber auch nicht entscheidend beeinflussen.
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