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Gutachteneinsicht bei Erwerbsminderungsrente

von Acht2414829.04.2008 | 05:05
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7 Antworten

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Hallo, mir ist eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zugestanden worden. Wie und wo kann ich die breits erfolgten medizinischen Gutachten einsehen?? Vielen Dank für jede Nachricht

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

§ 25 SGB X regelt die Akteneinsicht durch Beteiligte. Setzen Sie sich unter Hinweis auf diesen Paragraphen mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

6 Antworten

Nixam 29.04.2008 | 06:41
Setzen Sie ein formloses Schreiben auf: Ich bitte um Übersendung des meiner Rentenentscheidung zugrundeliegenden Ärztlichen Gutachtens an meinen Hausarzt Herrn/Frau Dr. med. Xyz, damit ich Einblick in die Unterlagen erhalte. Mit freundlichen Grüssen XXX Sicher wird man Ihnen den Gefallen tun, wenn keine psychischen etc. Erkrankungen vorliegen. Man wird das Gutachten an den Hausarzt übersenden und Sie können dann diesen aufsuchen und dort Einsicht nehmen. Viele Grüsse Nix
Happyam 29.04.2008 | 07:47
Hallo Acht, ich bitte das jetzt nicht falsch zu verstehen... Sie haben doch in Ihrem Rentenantrag angegeben, welche Erkrankungen bei Ihnen (leider) vorliegen. Nun haben Sie einen positiven Rentenbescheid erhalten. Beim Gutachter waren Sie auch. Was also glauben Sie wird in diesem Gutachten stehen wovon Sie noch nix wissen? Es ist ein Aufwand, der m.E. absolut nicht notwendig ist oder? Aber falls Sie dennoch meinen, das GA unbedingt lesen zu müssen, dann können Sie eine Akteneinsicht verlangen. Die DRV schickt dann die entsprechende Akte in die Ihnen am nächste Beratungsstelle und dort können Sie dann "Einsicht" haben! Grundsätzlich steht es natürlich jedem frei, nachzuschauen, was das GA hergibt. Mal abgesehen von der bewilligten Rente aufgrund Ihrer Angaben wird wohl auch nicht sehr viel mehr darin stehen... Wenn die Rente abgelehnt würde und man möchte dagegen Widerspruch einlegen, dann halte ich eine Akteneinsicht für überaus sinnvoll, aber so... In diesem Sinne nix für ungut... Happy
Laraam 29.04.2008 | 07:57
ich empfehle Ihnen folgendes Schreiben: siehe auch: An den MdK/DRV /welche Behörde auch immer.... Sehr geehrte D.... Ich bitte um Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten. Hinweisen möchte ich auf SGB V § 276 Abs. 3 und SGB X § 25: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Zum Ersatz Ihrer Aufwendungen bin ich gerne bereit. Ich bitte zum Zusendung an meine Adresse. Hier sind die Datenschutzrechte der PatientInnen umfassend aufgeführt: https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm FG Lara FG Lara
Acht24148am 29.04.2008 | 09:01
Vielen Dank Lara, vielen Dank Nix, das hat mir sehr geholfen. Danke auch denen, die nicht krank oder erwerbsunfähig sind, und sich somit wohl nur die Zeit hier im Forum vertreiben.
Detlevam 29.04.2008 | 10:20
Schreiben Sie doch einfach einen freundlichen Brief an Ihre Rentenversicherung und Bitten um Kopien des Gutachtens. Sollte dies nicht klappen, bleibt Ihnen nur der Weg über Ihren behandelnden Arzt oder die Einschaltung eines Rechtsbeistandes !
???am 29.04.2008 | 17:15
"Sollte dies nicht klappen, bleibt Ihnen nur der Weg über Ihren behandelnden Arzt oder die Einschaltung eines Rechtsbeistandes !" Direkt zum sozialärztlichen Dienst gehen und Akteneinsicht nach § 25 SGB X verlangen. Kopien können angefertigt werden, müssen aber bezahlt werden. Die Verwaltung der DRV darf die Gutachten gar nicht haben. Auch für deren Ärzte gilt uneingeschränkt die ärztliche Schweigepflicht. Siehe letzten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten S.-H..
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