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Gutachter

von Lennyopel12.05.2010 | 18:57
1548 Ansichten
5 Antworten

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Ich war heute beim Gutachter wegen Erwerbsminderungsrente. Er sagt am Schluß , er wird mich voll und ganz unterstützen, denn mein Gesundheitszustand ist schlecht. Kann ich ein bischen Hoffnung haben das die DRV eine Rente gewährt.?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.05.2010 | 12:23

Natürlich hängt die Entscheidung der Rentenversicherung bezüglich des Vorliegens von Erwerbsminderung vornehmlich von der Leistungseinschätzung deren Gutachter ab.

Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen aber auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Zahlung einer solchen Rente erfüllt werden. Letztendlich können Sie (leider) erst dann Gewissheit darüber haben, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten.

4 Antworten

Schadeam 12.05.2010 | 19:38
Leider sind Hellseher und Wahrsager schon im langen Wochenende.... Nein im Ernst: wer hier sollte Ihre Chance beurteilen können? Wenn keine Chance bestünde, hätten Sie doch wohl kaum "nur so zum Spaß" den Rentenantrag gestellt, oder?
C!ookieam 12.05.2010 | 20:07
Hoffnung sollten Sie immer bewahren und auch darauf , das letztlich alles gut und in ihrem Sinne ausgeht. Sie sollten aber solche Aussagen des Gutachters während oder nach einer Begutachtung auch nicht auf die Goldwaage legen , geschweige sich denn darauf versteifen bzw. verlassen. Normalerweise sollten sich Gutachter gegenüber dem zu Begutachtenden nämlich eigentlich nicht hinsichtlich ihrer Einschätzung zur EM äußern ( mache tun es -andere nicht ) . Zumal die finale Entscheidung , ob eine EM-Rente gewährt wird oder nicht, n u r der med. Dienst der RV trifft und nicht der Gutachter. Die RV kann dem Ergebnis und der Einschätzung des Gutachters folgen , muss es aber nicht ! Mir hat ein Gutachter z.b. bei der Verabschiedung auch gesagt, das er " mein Anliegen nach einer EM-Rente unterstützen würde " . Im Gutachten hat er mich dann als voll erwerbsfähig erklärt..... Ich traue diesen Brüdern also nicht mal mehr von hier bis zur nächsten Wand. Hoffe für Sie , das dies bei ihnen so nicht der Fall sein wird.
Britta.Fam 13.05.2010 | 11:30
Also ich schließe mich nicht ganz den Vorrednern an. Bei mir hat auch der Gutachter z.B gesagt das er erst einmal für zwei Jahre befürwortet. Also siehste man kann garnicht sagen . Er hat aber gleichzeitig gesagt das Endwort hat die DRV.Eine Chance besteht wenn man nicht übertreibt und die Sache so darstellt wie Sie ist. Das merken sowieso die Gutachter wie es um einen steht. Warte einfach ab. Alles Gute! Britta.F
Erfahreneram 14.05.2010 | 05:55
Nun, auch ich kann nur sagen: nicht alles glauben, was Gutachter am Schluss von sich geben. Es KÖNNTE eine sogenannte "Valium" sein, damit der Rentenantragsteller sich in Sicherheit wiegt und beruhigt nach Hause geht. Das dicke Ende kommt dann per Brief von der Rentenversicherung. Aber schon ein Blick auf den Umschlag zeigt, ob es sich um eine Rentenbewilligung handelt oder um einen ablehnenden Bescheid. Ein ablehnender Bescheid ist stets ein dünner Briefumschlag, da er nur 1 oder auch 2 Seiten enthält. Ein positiver Rentenbescheid ist grundsätzlich ein megadicker Briefumschlag, da sich dort sämtliche Aufrechnungen befinden und das sind oftmals 8 bis 10 DIN-A-4 Seiten. Im Übrigen kommt es wohl sehr selten zu einer anderen Entscheidung bei der RV. Meistens wird der Gutachter-Empfehlung gefolgt.
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