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Experten-Antwort

Gutachter

von Anne29.08.2022 | 18:39
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Guten Tag, der medizinische Gutachter, der ein Gutachten für eine erwerbsmindernde Rente erstellt, darf ja nicht der eigenen behandelnde Arzt sein. Der Gutachter hat aber alle medizinischen Akten vorliegen? Ist da auch eine Stellungnahme vom behandelnden Arzt dabei? Kann dann der Gutachter nur auf Grundlage der Akten ein Gutachten erstellen oder muss er den Antragsteller auch persönlich gesprochen haben? Und: wenn die Gutachten des Arbeitsamtes und der Krankenversicherung zum Ergebnis kommen, das eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist dann das Gutachten der Rentenversicherung schwerer gewichtig und kann eine erwerbsmindernde Rente abgelehnt werden? Vielen Dank! Viele Grüße Anne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

der Gutachter soll als neutrale Person eine Begutachtung des Versicherten durchführen, d.h. in einem persönlichen Untersuchungstermin.

Vorhandene medizinische Unterlagen werden dem Gutachter vorab zugesandt, so dass er diese bis zu dem persönlichen Termin vorliegen hat.

Das medizinische Votum des Gutachters, zusammen mit allen bekannten medizinischen Unterlagen, führt durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung abschließend zu dem Ergebnis, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt oder nicht. Dies kann dann auch zu einer ablehnenden Entscheidung (entgegen der Feststellungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) führen.

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4 Antworten

Aloisam 29.08.2022 | 18:49
Es sind auch Entscheidungen nach Aktenlage möglich, nicht jeder Antragsteller muss persönlich begutachtet werden. Es können verschiedene Ärzte der Meinung sein, dass Sie nicht mehr erwerbstätig sein können, Hausärzte, Fachärzte, Amtsärzte, Betriebsärztin usw. Die Entscheidung aber, ob das dann wirklich zutreffend ist, obliegt dem medizinischen Dienst der Rentenversicherung. Bei der alten EU-Rente konnte Sie nahezu jeder Arzt in die Frührente schicken, heute kann das nur die Rentenversicherung.
Anneam 29.08.2022 | 19:52
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe noch gelesen, dass eine "Zeitrente" auch nur bewilligt werden kann, wenn eine medizinische Reha stattfindet. Habe ich das richtig verstanden? Also müsste man zum Rentenantrag zeitgleich eine Reha beantragen? Vielen Dank. Viele Grüße Anne
Aloisam 29.08.2022 | 20:03
Nein, dass müssen Sie nicht, auch dass entscheidet die Rentenversicherung. Es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", was nicht bedeutet, dass Sie vordem einen Reha Antrag stellen müssen. Den stellen Sie nur, wenn Sie eine Reha möchten. Die Rentenversicherung kann aber, wenn Sie einen Rentenantrag stellen, eine solche Reha vorschalten,um einerseits zu schauen, ob die Gesundheit verbessert werden kann und die Erwerbsminderung verbessert werden kann und natürlich auch um sich ein Gesamtbild ihrer Leistungsfähigkeit zu machen.
Abschlägeam 29.08.2022 | 20:09
Hallo Anne, nein, das müssen Sie nicht extra beantragen, denn dies wird im Zuge Ihres Antrages auf Erwerbsminderungsrente ohnehin geprüft. D.h., anstelle dass Sie zu einem Gutachter müssen, kann Ihnen auch vorgeschlagen/bewilligt werden, eine Reha zu absolvieren. Dies erfolgt regelmäßig insbesondere dann, wenn die eingereichten Unterlagen darauf hinweisen, dass eine Reha 'erfolgsversprechend' sein kann. Dann würde 'Reha vor Rente' angewendet werden. Warten Sie also zunächst einmal ab. Alles Gute und einen schönen Abend!
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