Hallo Anne,
der Gutachter soll als neutrale Person eine Begutachtung des Versicherten durchführen, d.h. in einem persönlichen Untersuchungstermin.
Vorhandene medizinische Unterlagen werden dem Gutachter vorab zugesandt, so dass er diese bis zu dem persönlichen Termin vorliegen hat.
Das medizinische Votum des Gutachters, zusammen mit allen bekannten medizinischen Unterlagen, führt durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung abschließend zu dem Ergebnis, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt oder nicht. Dies kann dann auch zu einer ablehnenden Entscheidung (entgegen der Feststellungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) führen.