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Gutachter

von wernerp22.11.2013 | 21:41
1510 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend War heute bei einem Gutachter der DRV. Der sagte mir gleich zu Beginn des Gesprächs,das er gar nicht wisse, warum man die Entscheidung über meine EM nicht direkt in Berlin entschieden hätte und ob ich ein Problem damit hätte, wenn er Volle EM bescheinigt, weil manche ein Problem damit hätten.Ich sagte natürlich nein. Mittlerweile weiß ich aber welche Konsequenzen eine VEM für mich hätte. Nämlich das ich aus SGB II ins SGB XII falle und meine Kinder für mich zahlen müssen. Kann man den Gutachter noch anrufen und sagen daß man keine VEM haben will sondern nur TEM ?

5 Antworten

Hugendubelam 22.11.2013 | 22:04
Entweder sie sind so krank,dass ihnen die EM-Rente zusteht,oder nicht. Und was SGB XII angeht,da müssten ihre Kinder nur zahlen,wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen überschreiten,das wäre bei 100 000 €.Und ehrlich gesagt,dann sollte sie auch in der Lage sein,für den Vater zu sorgen,wie vorher umgekehrt. Der Staat ist nur im absoluten Notfall zuständig.
Gigiam 23.11.2013 | 10:41
Zitat von Hugendubel anzeigenausblenden
Das gilt aber nur dann, wenn Leistungen nach dem SGB XII Viertes Kapitel bezogen würden (dauerhaft voll erwerbsgemindert) Bei Zeitrenten gilt Kapitel 3 und hier würden Kinder herangezogen wenn sie leistungsfähig sind. Vielleicht würde ja auch eine "Arbeitsmarktsrente" in Betracht kommen. Dann gilt weiterhin SGB II. Gigi
wernerpam 23.11.2013 | 10:50
Bei mir würden Leistungen nach SGB XII 3.Kapitel bewilligt mit Heranziehung der Kinder. Bei Arbeitsmarktrenten ist es ja so,daß eine Teilerwerbsminderung beschieden wird und grundsätzlich SGB II Anspruch besteht. Nach einem Jahr teilt die Arbeitsargentur aber mit, daß ich unvermittelbar bin. Dann bescheidet der Rententräger befristet volle Erwerbsminderung wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Diese Renten werden ja grundsätzlich befristet, weil in drei Jahren der Arbeitsmarkt ja wieder offen sein könnte...
Gigiam 23.11.2013 | 10:42
Zitat von Hugendubel anzeigenausblenden
Das gilt aber nur dann, wenn Leistungen nach dem SGB XII Viertes Kapitel bezogen würden (dauerhaft voll erwerbsgemindert) Bei Zeitrenten gilt Kapitel 3 und hier würden Kinder herangezogen wenn sie leistungsfähig sind. Vielleicht würde ja auch eine "Arbeitsmarktsrente" in Betracht kommen. Dann gilt weiterhin SGB II. Gigi
-am 25.11.2013 | 08:27
Ich kann mich nur den Aussagen der Personen anschließen, die Ihre Frage schon beantwortet haben: "Entweder sie sind so krank, dass ihnen die EM-Rente zusteht, oder nicht. Und was SGB XII angeht, da müssten ihre Kinder nur zahlen, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen überschreiten, das wäre bei 100 000 €. Und ehrlich gesagt, dann sollte sie auch in der Lage sein, für den Vater zu sorgen, wie vorher umgekehrt. Der Staat ist nur im absoluten Notfall zuständig. Das gilt aber nur dann, wenn Leistungen nach dem SGB XII Viertes Kapitel bezogen würden (dauerhaft voll erwerbsgemindert). Bei Zeitrenten gilt Kapitel 3 und hier würden Kinder herangezogen wenn sie leistungsfähig sind. Vielleicht würde ja auch eine "Arbeitsmarktsrente" in Betracht kommen. Dann gilt weiterhin SGB II. " Sie sehen also, dass die Aussage des Gutachters noch nicht wirklich viel bedeutet….
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