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Experten-Antwort

Gutachter für DRV

von Spar25.10.2012 | 17:55
2462 Ansichten
13 Antworten

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Frage für eine Bekannte. Die hat eine LTA bei der DRV beantragt und jetzt einen Termin zum Gutachten bei einem Neurologen. Ausgerechnet bei einem, bei dem sie vor ein paar Jahren schon mal war. Sie hatte sich damals einen anderen gesucht, weil sie mit ihm unzufrieden war. Muss sie jetzt wegen des Gutachtens tatsächlich zu diesem Arzt, der u.a. eine krasse Fehldiagnose gestellt hatte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist davon auszugehen, dass Ihre Bekannte ein Einladungsschreiben von unserer ärztlichen Untersuchungsstelle erhalten hat. Sie soll sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Ansprechpartner, der auf dem Einladungsschreiben mit Telefonnummer und Namen genannt ist in Verbindung setzen und ihre Gründe darlegen, warum sie nicht zu diesem Gutachter möchte, damit eine Lösung gefunden werden kann.

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12 Antworten

R.A.am 25.10.2012 | 19:53
Nein, sie kann den Gutachter ablehnen. Dann wird allerdings ein anderer Gutachter bestimmt, der eventuell auch nicht den Vorstellungen Ihrer Bekannten entspricht. Es liegt übrigens in der Natur der Sache, dass nahezu alle "Rentenbegehrenden" ihrem Gutachter die Schuld geben, wenn ihr Rentenantrag abgelehnt wird. Das dürfte allerdings nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt sein. Meistens kommen die Unstimmigkeiten daher, weil die Betroffenen nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterscheiden können. Die Gutachter können das aber sehr wohl in den meisten Fällen! MfG
Sparam 25.10.2012 | 20:38
R.A., kriegen Sie sich wieder ein! Sie war vor ein paar Jahren nicht zur Begutachtung bei diesem Arzt, sondern als ganz normale arbeitende Kassenpatientin, die ihre Beschwerden gern loswerden wollte. Ihren Sermon über Vorurteile gegen Gutachter können Sie also für passendere Gelegenheiten aufheben.
R.A.am 25.10.2012 | 20:44
Wenn der behandelnde Arzt tatsächlich eine "krasse" Fehldiagnose gestellt haben sollte, dann hat ihn Ihre Bekannte doch bestimmt bei der Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung angezeigt. Wie kommt es dann, dass dieser Arzt immer noch praktizieren darf? Vielleicht sollten Sie und Ihre Bekannte mal einen Gang runterschalten! MfG
Klaus-Peteram 25.10.2012 | 21:45
Ihre Bekannte kann den Gutaschter schon alleine deshalb ablehnen, weil Sie dort früher schon mal behandelt wurde. Ob gut oder schlecht spielt dabei gar keine Rolle. Das behandelt wurde reicht als Argument alleine aus. Sie soll dies so der RV mitteilen und dann bekommt Sie einen neuen Gutachter genannt. Da die RV natürlich nicht weiss bzw. wissen konnte, das ihre Bekannte bei genau diesem Arzt schon mal behandelt wurde , hat die RV eben diesen benannt. Das ist einfach nur Zufall gewesen und kann schon mal vorkommen. Dann wird diese Entschediung eben sofort von der RV mit der Bennenung eiens anderen Artes korrigiert.
Sparam 25.10.2012 | 21:58
Danke, das war die Frage!
Klaus-Peteram 25.10.2012 | 22:11
Ja genau. Darum wird man ja im Normalfall niemals z.b. zum aktuell noch behandelndem Arzt geschickt zur Begutachtung. Da wäre ja doch die Gefahr der Parteinahme zugunsten des Patienten zumindest in Betracht zu ziehen und die ganze Beguachtung wäre ja eine Farce. Darum sind auch im Grunde alle Ärzte die jemals den zu Begutachtenden schon mal früher als Patient behandelt haben als Gutachter ausgeschlossen. Das Problem ist nur eben, das die RV nicht alle diese Ärzten kennen kann, da ja nur die AKTUELL behandelnden Ärzte vom Antragsteller im Rahmen des EM-Rentenantrages namentlich benannt werden ( müssen ) und nicht die wo man vor 5 oder 15 Jahren mal war. Ihre Bekannte hat damals eben schlechte Erfahrungen gemacht. Es gibt aber auch den genau umgekehrten Fall und da würde ich dann die RV nicht davon informieren das ich dort schon mal ( gut ) behandelt wurde.. Wobei auch da Vorsicht geboten ist, denn auch dieser Arzt kann dann dann in seiner Funktion als Gutachter völlig anders auftreten kann als als behandelnder Arzt. Die Ärzte sind dann manches Mal wie Mr. Jekyll und Dr. Hyde !
Sparam 25.10.2012 | 22:44
Ich konnte mir eben nicht vorstellen, dass es zulässig ist. Ich beziehe EM-Rente. Den Rentengutachter damals fand ich sehr kompetent und angenehm- sind leider nicht viele Fachärztet. Wollte deswegen hinterher zu dem in Behandlung gehen, aber die Praxis durfte mich angeblich wegen der Begutachtung nicht als Patienten annehmen. Inzwischen hörte ich aber, das sei eine Vorschrift der Kassenärztlichen Vereinigung (Ob es stimmt, weiß ich nicht), deshalb hätte bei der DRV der umgekehrte Fall zulässig sein können.
Muss ich mal loswerden!am 26.10.2012 | 11:47
Hallo Klaus Peter! Du bist einfach richtig hier in diesem Forum!Da können sich Einige hier mal eine "Scheibe" abschneiden.Mach einfach weiter so!mir konntest du auch schon mal richtig gut helfen!:)) Schönes WE
Klaus-Peteram 26.10.2012 | 17:43
Danke sehr.
Klaus-Peteram 26.10.2012 | 20:14
Bitte sehr.
egal (der erste)am 29.10.2012 | 18:48
Na so ein Mist, vergessen den Nick zu ändern und nach dem Absenden kann man nichts mehr dagegen machen. Aber bevor einen gar keiner lobt...
egal (der erste)am 29.10.2012 | 18:48
Na so ein Mist, vergessen den Nick zu ändern und nach dem Absenden kann man nichts mehr dagegen machen. Aber bevor einen gar keiner lobt...
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