Hallo Kimba,
ein Nervenheilkundearzt, also ein Neurologe behandelt bzw. diagnostiziert Erkrankungen des Nervensystems. Die Neurologie ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin. Die Organsysteme, die in der Neurologie Berücksichtigung finden, sind das Zentralnervensystem, also Gehirn und Rückenmark und deren Umgebungsstrukturen und blutversorgende Gefäße sowie das periphere Nervensystem, das heißt die Nerven in ihrem Verlauf außerhalb des Wirbelkanals einschließlich der Verbindungsstrukturen mit Muskeln und die Skelettmuskulatur. Ein Neurologe stellt grundsätzlich also körperliche, nicht psychische Erkrankungen fest. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass der Gutachter Sie als "bala-blala" abtut.
Wenn Sie trotzdem nicht von einem Neurologen begutachtet werden möchten, können Sie allenfalls ein neues Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen und darum bitten, dass ein neuer Gutachter (Internist) ausgewählt wird.