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Experten-Antwort

Gutachter/ Kann das vorkommen ?

von Thorn10.11.2010 | 13:09
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Hallo Im Januar wurde von der DRV ein Gutachten erstellt zur Teilhabe am Erwerbsleben. Laut Gutachten ist nicht mit einer Besserung der Beschwerden zu rechnen. Jetzt soll ich nochmal zum Gutachter. Werde ich vom gleichen Gutachter untersucht, und wenn ja kann er dann vom ersten Gutachten abweichen ? Er kann natürlich abweichen, aber das macht doch kein Arzt, oder ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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21 Antworten

Klemensam 10.11.2010 | 15:32
Das Sie 2 x zum selben Gutachter geladen werden ist relativ unwahrscheinlich, wobei die nicht gänzlich ausgeschlossen ist ( kenne im Bekanntenkreis so einen Fall persönlich ) Und ja, natürlich kann ein anderer Gutachter auch eine andere Meinung über ihren Gesundheitszsutand und vor allem ihre Erwerbsfähigkeit vertreten als sein Kollege.
Thornam 10.11.2010 | 17:18
Kann der zweite Gutachter denn sehen was der erste geschrieben hat ? Und wenn es der selbe Gutachter ist,wird der trotzdem seine Meinung ändern ?
Klemensam 10.11.2010 | 18:01
Das kommt darauf an , ob der med. Dienst der RV dem Gutachter das frühere Gutachten mit übersendet oder nicht. Welche med. Unterlagen über Sie im Detail die RV dem Gutachter zur Verfügung stellt ist vom Einzelfall abhängig . Eigentlich sollte natürlich so etwas elementar wichtiges wie ein früheres Gutachten ( wenn es denn nicht zu alt und damit noch aktuell ist ! ) natürlich dabei sein. Aber sicher können Sie da nicht sein, das dem so ist... Darum sind Sie gut beraten von sich aus dem zweiten Gutachter jetzt das für Sie ja positive " Vorgutachten " vor der Begutachtung zu übergeben. Das sollte man auf Nummer sicher gehen und der RV nicht vertrauen. Auch wenn er es dann vielleicht doppelt vorliegen hat.... Inwieweit er dieses alte Gutachten natürlich überhaupt zur Kenntnis nimmt und sich vielleicht auch davon " beeinflussen " lässt, ist natürlich seine Sache. Außerdem ist die Frage, inwieweit aber ein Gutachten wegen Teilhabe am Erwerbsleben von einem Gutachten zur Feststellung einer EM-Rente abweicht und damit überhaupt Verwendung finden kann weiss ich allerdings leider nicht. Es könnte darum sein, das Sie alleine deshalb jetzt noch ein weiteres mal begutachtet werden müssen, weil das erste Gutachten für die Feststellung einer EM-Rente nicht ausreichend ist. Wenn es dersselbe Gutachter ist wird dieser mit aller Wahrscheinlichkeit zumindest nicht großartig von seiner früherern Meinung abweichen, da er dann ja quasi sein eigenes früheres Gutachten mehr oder weiniger ad absurdum führt. Allerdings ist dies grundsätzlich aber schon möglich ( und mir ist auch so ein Fall persönlich bekannt ) und wird dann oft mit einer spontanen und seinerzeit nicht vorhersehbaren oder schnelleren Besserung des Gesundheitszustandes vom Gutachter begründet. Eine Begründung dafür findet der Gutachter immer und ist damit " aus dem Schneider ". Die wissen sich schon zu rechtfertigen und finden immer irgendwelche Punkte um im Fall der Fälle dann alles zu erklären und immer gut dazustehen. Nach dem Motto : Was kümmert mich mein Gerede von gestern.
Thornam 11.11.2010 | 11:16
Die DRV hat mir heute morgen bestätigt, das ich vom selben Gutachter untersucht werde. Also müßte der doch eigentlich das erste von ihm selbst erstellte Gutachten vorliegen haben. Das Problem ist nur,das es ca. 3 Monate gedauert hat bis die DRV mir das Gutachten ausgehändigt hat. Und das zweite Gutachten werde ich wohl möglich überhupt nicht erhalten,oder auch wieder nach 3 Monaten auf Antrag. Habe aber nur 4 Wochen Zeit um Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Oder kann ich direkt bei der Untersuchung um eine Kopie des Gutachtens bitten ? Klemens ,ich muß sagen Sie verstehen etwas von der Materie. Im voraus vielen Dank.
Klemensam 11.11.2010 | 14:29
Da können Sie doch froh sein, das der selbe Gutachter Sie jetzt noch einmal untersucht. Kommt selten vor und kann für Sie aufgrund des alten - positiven - Gutachtens normalerweise ja nur von Vorteil sein. Und natürlich hat der Gutachter sein eigenes Gutachten noch vorliegen, obwohl ich auch hier auf Nummer sicher gehen würde und ihm zusammen mit allen anderen mir vorliegenden ärztlichen Unterlagen, auch eine Kopie seines eigenen Gutachtens vor der Begutachtung mit überreichen würde. Natürlich können Sie den Gutachter auch bitten , ihen dann später eine Kopie vom Gutachten zuzusenden, aber meistens machen die das nicht, sondern senden es nur ihrem Auftrag - sowie dem Kostenträger ( in dem Fall der RV ) zu. Warten Sie doch aber erstmal dann die Entscheidung der RV ab. Sollten Sie dann doch in den Widerspruch gehen müssen, können Sie selbigen in der Monatsfrist ja erstmal nur als Zweizeiler - formal - einlegen um die Frist zu wahren und mit dem Vermerk, das die ausführliche Widerspruchsbegründung dann nachgereicht wird. Um den Widerspruch dann aber ausführlich und korrekt begründen zu können , müssen Sie dann natürlich sofort das Gutachten u n d alle anderen med. Unterlagen welche zu dieser Entscheidung geführt haben anfordern. Quasi ihre gesamte Akte und nicht nur das Gutachten alleine ! Und so eine Widerspruchsbegründung welche dann auch möglichst erfolgreich sein soll, gehört in professionelle Hände wie die des Vdk/SovD oder einen Fachwaltes für Sozialrecht. Das neue Gutachten erhalten Sie auf Wunsch natürlich auch selbst zugesandt. Das steht ihnen sogar rechtkich zu. Wenn allerdings der Gutachter einen Sperrvermerk macht - was aber nur bei psychiatrischen Gutachten und dann auch nur in absoluten Ausnahmefällen ( z.b. Suizidgefahr ) bei ganz spezieillen schwersten psychtr. Erkrankungen der Fall ist - werden Sie es selbst leider nicht bekommen. Dann wird es auf Wunsch ihrem behandelndem Facharzt zugesandt der ihnen es dann vorliest, gleichzeitig erklärt - und manchmal auch kopiert ( trotz Sperrvermerk ) .... Klappt auch dies nicht hilft nur die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder des Vdk/SoVD ( was ich ihnen ja soweiso dringend empfehle ) , die es dann auf jeden Fall bekommen werden alleine schon um die Wderspruchsbegründung überhaupt durchführen zu können und damit auch Sie.... In der Konsequenz kann also letztlich die RV niemanden ein Guatchten vorenthalten. Man bekomme es auf welchem Weg auch immer ! Viel Erfolg und alles Gute.
Elisabetham 11.11.2010 | 18:00
Hallo Klements! Mein Gutachten von der RV hatte einen Sperrvermerk, d. h. ich musste es mir vom HA holen, was etwas umständlicher war. Mein Gutachter hatte in seinem Gutachten keinen Sperrvermerk angeordnet und auch ausdrücklich die Suizidgefahr verneint, obwohl er mich nicht danach gefragt hatte (was wissenschaftlich fehlerhaft ist). Ich weiß also gar nicht, wieso ein Sperrvermerk auf das Gutachten gekommen ist und vermute, dass der beratungsärztliche Dienst einen entsprechenden Vermerk darauf gesetzt hat. Obwohl ich mich schon seit über 2 Monaten um diese Stellungnahme bemühe und auch schon nachgefragt habe, habe ich sie nicht erhalten. Ich würde wirklich gern wissen, warum mir Umstände wegen des Gutachtens bereitet und mir nicht einmal Gründe dafür nennt. LG Elisabeth
Kulibusam 11.11.2010 | 19:49
Einem Bekannten ist folgendes passiert: Er hat gegen einen Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt. Mit dem Hinweis, das die Begründung nachgereicht würde. In diesen verbleibenden Wochen hat er bei der Rentenversicherung um Zusendung des Gutachtens gebeten. Es wurde nicht geantwortet und erst bei einer telefonischen Nachfrage wurde ihm erklärt,das er das Gutachten erst bekommt, wenn er den Widerspruch zurück zieht oder die Widerspruchszeit ohne einreichen der Begründung verstreichen läßt. Außerdem wäre die komplette Akte bereits bei der Widerspruchsstelle und somit für die DRV nicht erreichbar. Erst nach Verstreichen der Widerspruchszeit hat er das komplette Gutachten erhalten. Sogar ein befragter Anwalt fand das Verhalten der DRV in Ordnung. Wie sehen Sie das ?
Thornam 11.11.2010 | 20:02
Fühlt der Gutachter sich nicht verarscht, wenn ich ihm sein selbst verfasstes Gutachten vorlege ? Denn normalerweise ist das doch in der Mappe, es sei denn, die Akte wird vor jeder Untersuchung neu zusammen gestellt. Warte ich nicht besser bis ich beide Gutachten in Händen halte, und beide Gutachten dem Widerspruch beifüge ? Natürlich nur dann,wenn mein Antrag abgelehnt wird. Kann man eigentlich erkennen,ob der Gutachter auf meiner Seite ist oder nicht ? Oder haben Gutachter grundsätzlich ein Pokerface ? Oder wird dieses Gutachten mit diesen wichtigen Kreuzen etwa nicht vom Gutachter selbst, sondern von dem beratenten Arzt des medizinischen Dienstes angefertigt ?
Elisabetham 11.11.2010 | 20:07
Warum ist dein Bekannter nicht direkt zum Anwalt gelaufen, statt die Widerspruchsfrist verstreichen zu lassen? Das Benehmen der Behörde finde ich übel. Kein Anwalt begründet einen Widerspruch ohne in die Akten geschaut zu haben.
Thornam 11.11.2010 | 20:09
Damit ich richtig verstanden werde: Es geht hier um Untersuchungen in den Räumen der DRV, und nicht um freie Gutachter. Da muß ich vielleicht auch noch hin.
Kulibusam 11.11.2010 | 20:13
Das frage ich mich auch. Dieser dumme Bekannte von dem hier die Rede war bin ich selber.
Elisabetham 11.11.2010 | 21:39
Hallo Klements! Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist das Verfahren am Ende. Natürlich kann die Behörde noch über die Sache entscheiden und das wäre auch gültig, aber auf diese seltene Konstellation würde keinen 5 er verwetten. So eine Story, wie die von Kulibus ,habe ich auch noch nicht gehört. Ich kenne mich mehr im Strafrecht aus und da erlebt man auch unglaubliche Geschichten. LG Elisabeth
Thornam 11.11.2010 | 22:40
Für mich positiv war dieses erste Gutachten schon,es hat mich aber nicht weiter gebracht. Denn warum muß ich jetzt ein zweites mal hin zum selben Gutachter ? Möglicherweise ist der Gutachter auch nicht gut auf mich zu sprechen, wenn er erfährt, das ich im Besitz des Gutachtens bin, was ja nicht die Regel ist.
Elisabetham 11.11.2010 | 22:54
Hallo Thorn, ich würde dir gern helfen, wenn ich nur wüsste, was deine Frage ist.
Thornam 12.11.2010 | 11:11
Mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, sondern verschlechtert. Möchte jetzt aber nichts vergessen bei der Angabe meiner Beschwerden. Soll ich das dem Gutachter nicht besser in schriftlicher Form vorlegen, oder wird er dann versuchen mich aufs Glatteis zu führen und überprüfen was ich aufgeschrieben habe ? Wie ich schon in diesem Forum gelesen habe,macht es Sinn dem Gutachter schon im Vorfeld der Untersuchung einen Brief zukommen zu lassen ? Damit er sich schon richtig einarbeiten kann. Dann könnte sowohl der Gutachten als auch ich immer wieder nachlesen, was ich angegeben habe. Somit wäre ich auf der sicheren Seite. Nach meiner letzten Untersuchung bei der DRV habe ich tagelang gegrübelt ob ich auch alles angegeben habe,und das möchte ich diesmal verhindern.
Thornam 12.11.2010 | 13:34
Ob er die Verschlechterung erkennt wage ich zu bezweifeln,denn bei diesen für meinen Fall unzuausreichenden Untersuchungsmethoden wird er das nicht erkennen. Es hat von der Renten Antragstellung bis zum Gutachtertermin 12 Wochen gedauert,was meiner Meinung nach zu lange ist. Muß ich nach diesem zweiten Gutachten wieder mit mehreren Monaten rechnen bis es weiter geht ? Aber schon 3 Wochen nach der Antragstellung wurde mein Berufsbild angefordert. Ist schon seltsam.
Klemensam 12.11.2010 | 13:11
Sie machen sich viel zu viele negative Gedanken... Wenn sich tatsächlich ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten vom Januar weiter verschlechtert hat, wird der Gutachter dies auch sofort erkennen und ein entsprechendes Gutachten abgeben. Da brauchen Sie überhaupt doch gar keine Sorge zu haben. Das ist natürlich jetzt ein klarer Vorteil für Sie, das Sie vom selben Gutachter jetzt noch einmal untersucht werden. Der kann ja genau sehen wie ihr aktueller Zustand im Vergleich zum Januar diesen Jahres ist. Das sollten Sie in jedem Fall sehr positiv sehen und diesen Vorteil haben nur die wenigstens, weil die meisten Leute immer zu verschiedenen Gutachtern geschickt werden. Und natürlich könnnen und sollten Sie sogar ihre Beschwerden möglchst detailliert aufschrieben und dem Gutachter ( auch schon im Vorfeld ) zukommen lassen. Ob er dies zur Kenntnis nimmt oder nicht, kann man aber nicht sagen. Das ist von Gutachter zu Gutachter verschieden. Wahrscheinlich aber wird er dies zur Kenntnis nehmen und dann gezielt einige Punkte daraus aufgreifen und Nachfragen stellen. Im persönlichen Gespräch ist das dann immer noch etwas anderes und besser zu erklären, als wenn es nur schriftlich vorliegt.. Allerdings mit provokanten Nachfragen müssen Sie zumindest schon rechnen. Er will natürlich sehen, wie Sie auf verschiedene Fragestellungen reagieren um damit zu überprüfen inwieweit ihre schriftlichen Aufzeichnungen der Wahrheit entsprechen.
Sozialrechtleram 11.11.2010 | 19:59
Da nach § 25 SGB X ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht besteht, kann das Verhalten der DRV-Sachbearbeiter durchaus als Urkunderunterdrückung und Nötigung bewertet werden. Und der Anwalt sollte von seiner Uni die Studiengebühren zurückverlangen.
Klemensam 11.11.2010 | 20:33
Natürlich kann auch der med. Dienst der RV einen Sperrvermerk setzen. Warum und wieso bleibt Spekulation.Vielleicht weil bei der Beurteilung aller ärztllichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit der Arzt der RV zu diesem Entschluss gekommen ist ? Eine Stellungnahme der RV zu dem Sperrvermerk können Sie zwar anfordern , aber sicher nicht erzwingen. Es gibt nun auch Internas innerh. der Entscheidungsfindung , welche nicht dem Patienten bekannt gemacht werden müssen. Letztlich haben Sie ja das Gutachten dann doch erhalten und wenn dann im Verfahren noch ein für Sie posvitver Bescheid ergangen ist, sollte es doch auch egal sein warum und wieso der Sperrvermerk ergangen ist. Aber klar ist man neugierig und möchte das gerne wissen. Hätte das sicher auch versucht zu erfahren...
Klemensam 11.11.2010 | 20:41
So etwas höre ich zum ersten Male. Von meinem Rechtsempfinden her, finde ich diese Vorgehensweise nicht in Ordnung und halte dies auch rechtlich für fragwürdig und angreifbar. Wie soll man selbst, ein Anwalt oder der VDK/SovD einen Widerspruch begründen , wenn man nicht die Unterlagen und damnit die Gründe einsehen kann, welche zum negativen Bescheid geführt haben ?
Klemensam 12.11.2010 | 07:45
Zitat von Thorn anzeigen
Weil das 1. Gutachten bereits vom Januar ist und damit nicht mnehr aktuell genug um über eine EM-Rente zu entscheiden. In den vergangenen 11 Monate könnte ja theoretisch als auch praktisch eine Besserung ihres Gesundheitszustandes und damit ihrer EM eingetreten sein. Und genau das möchte die RV jetzt noch einmal prüfen, bevor eine EM-Rente genehmigt wird.
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