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Gutachter-Mängel

von Anni20.01.2008 | 18:52
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich wurde im AUG.07 betr. EU-Rente beim Orthop.begutachtet. Er war der Meinung, ich sei mehr als 6 Std. tg.erwerbsfähig. Im Sept.stellte sich heraus, dass ich einen schon mehr als wochenlangen Knochenbruch hatte,den niemand festgestellt hat. Habe wochenlang die Schmerzen bemängelt, bei allen Ärzten, bei denen ich in Behandlung bin. Keiner hat mich geröngt. Im Gegenteil hat dieser Gutachter einen 14 Jahre !!!!! alten Knochenbruch im Fuß geröngt und einen 8 Jahre !!!! alten Tennisarm nach 3 maliger OP. Die Schmerzen im Hüftbereich hat ihn nicht interessiert. Meine Frage: Ist dier Orthopäde für ein Gutachten für die Eu-Rente tragbar ?????. Was kann ich - außer Widerspruch- noch tun ??? Vielen Dank für hoffentl. brauchbare Infos.

3 Antworten

schadeam 20.01.2008 | 20:30
und was liebe Anni wollen Sie uns mit Ihrem Beitrag sagen? Ob der Arzt tragbar ist, läßt sich sicher nicht aus "einem Fall" herleiten, sonst müsste man auch jeden Verkehrsteilnehmer, der einmal schuld an einem Unfall war, dauerhaft aus dem Verkehr ziehen? Sie sagen, mehrere Ärzte habe den Bruch als Schmerzursache nicht erkannt - dann wünsche ich Ihnen, dass man Ihnen jetzt, wo man die Schmerzursache kennt auch medizinisch helfen kann. Natürlich war ärgerlich, dass dies nicht gleich erkannt wurde - aber dafür ist in erster Linie sicher nicht der Gutachter der RV verantwortlich - das hätten wohl die zuerst angegangenen Ärzte erkennen müssen, z.B. diejenigen die Ihnen zum Rentenantrag geraten haben? Aber ob Sie mit Ihren Leiden nun tatsächlich arbeiten können oder erwerbsgemindert sind? Wer im Forum soll das wissen? Das hängt von der medizinischen Gesamtwürdigung ab, und gegen eine abgelehnte Rente gibts nun mal das Widerspruchs- oder Klageverfahren, in dem Sie jeden "medizinischen Beweis" vorlegen können.
uweam 20.01.2008 | 23:45
Sie sollten die DRV als Auftraggeber der Begutachrung informieren. Über den Arzt können Sie bei der zuständigen Ärztekammer Beschwerde führen. Sie können den Arzt auch persönlich zur Rede stellen.
Rosannaam 21.01.2008 | 16:49
"Habe wochenlang die Schmerzen bemängelt, bei allen Ärzten, bei denen ich in Behandlung bin. Keiner hat mich geröngt." KEINER der behandelnden Ärzte hat den wochenlangen Knochenbruch festgestellt??? Wer hat ihn denn letztendlich im September festgestellt? Die Ärzte der DRV sind genauso wenig Götter in Weiß wie die übrigen Ärzte. Ich möchte niemanden in Schutz nehmen, frage mich aber, weshalb hier wieder NUR der Arzt der DRV der "Böse" ist? Sie können sich natürlich auch beim Ärztlichen Dienst der DRV über diesen Arzt beschweren, nur - was nützt Ihnen das jetzt noch? Diese Beschwerden können Sie ja jetzt, nachdem Sie es durch welchen Arzt auch immer wissen, im Widerspruchsverfahren oder - falls die Frist abgelaufen ist - im Überprüfungsverfahren geltend machen. Zu bedenken ist aber auch, dass eine Krankheit wie diese, so schmerzhaft sie auch ist, nicht zwingend eine Erwerbsminderung bedeutet. Evtl. ist eine Linderung oder Beseitigung auch durch Leistungen der Krankenkasse (intensive orthopädische Behandlung, Medikamentation, Krankengymnastik, Reha-Maßnahme etc.) möglich. MfG Rosanna
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