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Experten-Antwort

Gutachter widerruft das eigene Gutachten

von Hatti26.06.2019 | 15:40
296 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ein etwas Komplizierter Fall, meine Frau hat Anfang 2017 die Rente beantragt als Vollrente/Frührente. Nach dem diverse Gutachter der Rentenkasse immer die Rente abgelehnt haben, sind wir über den VDK zum Sozialgericht. Der vom Gericht bestellte Gutachter hatte die vorherigen Gutachten in der Luft zerrissen. Er bescheinigte meiner Frau in dem Gutachten vom Juli 2018, das Sie weniger als 2 Stunden am Tag Arbeiten kann und eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes nicht zu Erwarten ist. Voller Hoffnung übergaben wir das Gutachten auch dem VDK. Im Oktober wurde von der Rentenkasse die Teilrente angeboten, begrenzt auf 2 Jahre. Das lehnten wir mit Bezug auf das Gutachten ab. Anfang dieses Jahres hat meine Frau den Pflegegrad 3 bekommen. Kurz danach kam das Angebot der Rentenkasse auf Vollrente, ab Oktober 2018 für 2 Jahre. Da keine Besserung Ihres Gesundheitszustandes eintrat wollten wir, wie vom Gutachter verlangt, die unbegrenzte Vollrente. Der Anwalt vom VDK wies uns darauf hin, das es Wahrscheinlich zu einer Verhandlung kommt. Der Hammer kam vorgestern. Ein Schreiben vom Gericht, in dem der vom Gericht bestellte Gutachter sein eigenes Gutachten widerrufen hat. Er gab an, das innerhalb kurzer Zeit ein Besserungszustand zu Erwarten ist und deshalb die Begrenzte Vollrente ausreicht, da laut seiner Aussage meine Frau innerhalb der 2 Jahre wieder für mindestens 3 Stunden Arbeiten kann. Zu meiner Frage, kommt es häufiger vor, das ein Gutachter, ohne noch einmal meine Frau Untersucht zu haben, sein eigenes Gutachten verwirft und in Teilaussagen, die wichtig für die Entscheidung sind, auf einmal im Sinne der Rentenkasse Gutachtet? Das Gericht hat uns geraten, die 2 Jahre anzunehmen, da ein Urteil gleich ausfallen würde. Bedeutet für uns, in 2 Jahren müssen wir wieder Kämpfen, da nur ein Wunder meine Frau Heilen kann... Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hatti,

leider habe ich keinerlei Erfahrungswerte, ob ein solcher Widerruf des Gutachten auch in anderen Fällen vorkommt und wie oft. Diese Aussage würde Ihnen aber auch nicht viel helfen - die Entscheidung zur Erwerbsfähigkeit ist immer eine ganz individuelle und damit sind andere Fälle letztlich nicht relevant.

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3 Antworten

KSCam 26.06.2019 | 18:16
Mein Tipp: nehmen Sie die volle Rente an und stellen dann eben ca 4 Monate vor Ablauf der Zeitrente den Verlängerungsantrag. Was dabei dann rauskommt bleibt abzuwarten. Ein Kommentar zu der "Gutachtensstory" erübrigt sich, da kein Forumsteilnehmer dabei war und keiner den Aktenvorgang kennt, kann dazu auch niemand Stellung nehmen. PS: und was würde es Ihnen nützen zu wissen wie oft ein Arzt gemachte Aussagen korrigiert? Antwort: nützt Ihnen konkret gar nichts, das sehe ich wie der Experte.
Kaiseram 26.06.2019 | 20:00
Interessante Story, aber hier im Forum völlig deplatziert.
Hattiam 27.06.2019 | 09:13
Ich Persönlich finde nicht, das der Beitrag deplaziert ist. Mit der Antwort "4 Monate vor Ende des Ablaufs neuen Antrag stellen" wurde mir schon geholfen.
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