Hallo Anka,
konkrete und belastbare Vorgaben für Termine bei ärztlichen Begutachtungen gibt es leider nicht. Insoweit ist letztlich auch der Rentenversicherungsträger in gewisser Weise von dem mit der Begutachtung beauftragten Arzt abhängig. Ungeachtet dessen wäre es hier auch aus meiner Sicht sinnvoll, wenn Sie sich zur Klärung nochmals direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen (siehe auch Beitrag von Schorsch).