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Experten-Antwort

Gutachtertermin

von Lost04.11.2022 | 09:40
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich lese gerade den "Leitfaden für die sozialmedizinische Begutachtung". Darin steht, dass man bei schwerer Depression keinen Anspruch auf Erwerbsminderung hat, wenn man nicht austherapiert ist, wozu auch die Medikamenteneinnahme zählt. Bedeutet das, dass ich "gezwungen" werden kann, Antidepressiva zu nehmen? Sollte das der Fall sein, brauche ich nächste Woche den Termin zum Gutachten nämlich wahrzunehmen Danke für die Antwort im Voraus

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lost,

es handelt sich um einen Leitfaden - und ein Leitfaden ist nicht pauschal auf alle Fälle anwendbar. Jede Erkrankung (auch: gleich Diagnose) ist anders zu beurteilen.

Im Rahmen dieses Forums können wir aber keine sozialmedizinischen Aussagen zum Einzelfall treffen. Besprechen Sie sich am besten vor dem Gutachtertermin mit Ihrem behandelnden Arzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich bitte zu bedenken, dass wir gegenüber unseren Mitmenschen Verwantwortug für unsere Aussagen tragen. Mutmaßungen helfen nicht, Empathie umso mehr.

Ein gutes Wochenende

Ihr Admin

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15 Antworten

Kein Medizinforumam 04.11.2022 | 09:44
Hier sind keine Gutachter oder Mediziner im Forum unterwegs. das müssen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten und/oder dem Gutachter besprechen.
Peter T.am 04.11.2022 | 10:11
Es sollte natürlich schon einiges probiert werden. Und bei Depressionen sind es oft die Antriebsstörungen und Ein/Durchschlafstörungen usw die eine Arbeit erschweren oder nicht zulassen. Dazu gibt es halt die ÄD die man natürlich vorher probiert haben sollte, denn vielen kann dadurch geholfen werden, bzw. Das Bild verbessert werden. Und das ist ja sicherlich auch in Ihrem Sinne unabhängig von der EM Rente. Lassen Sie den Gutachter Termin auf sich zukommen, dann werden Sie dabei auch erfahren, was noch benötigt wird, bzw. wie der Arzt Ihren Gesundheitszustand bewertet...
KKam 04.11.2022 | 10:19
Nein! Kein Mensch kann dazu gezwungen werden Medikamente zu nehmen, Sie können das selbstverständlich ablehnen. Und gerade im Bereich der Antidepressiva gibt es Medikamente die bei einem wirken, beim anderen nicht. Beim einen massive Nebenwirkungen haben, beim anderen nicht. Besprechen Sie das mit den behandelnden Ärzten und lassen sie das dokumentieren. Medikamenteneinnahme bei Antidepressiva gegen die Überzeugen des Patienten kann sogar alles verschlimmern.
dem stimme ich zuam 04.11.2022 | 11:45
Zitat von KK anzeigenausblenden
Bedeutet das, dass ich "gezwungen" werden kann, Antidepressiva zu nehmen?
Nein! Kein Mensch kann dazu gezwungen werden Medikamente zu nehmen, Sie können das selbstverständlich ablehnen. Und gerade im Bereich der Antidepressiva gibt es Medikamente die bei einem wirken, beim anderen nicht. Beim einen massive Nebenwirkungen haben, beim anderen nicht. Besprechen Sie das mit den behandelnden Ärzten und lassen sie das dokumentieren. Medikamenteneinnahme bei Antidepressiva gegen die Überzeugen des Patienten kann sogar alles verschlimmern.
Guten Tag Lassen Sie das Gutachten bitte beruhigt auf sich zukommen. Auch mir erging/ergeht es nämlich so, wie der User "KK" es darstellt. Nicht jedes Medikament zeigt die gewünschte Wirkung und von daher ist ein Therapie-/Einnahmeerfolg auch nicht gegeben, vieleher kontraproduktiv. Ich habe mit dem psychologischen Gutachten sehr gute Erfahrungen machen dürfen. Der beauftragte Gutachter hat meine Krankenbiografie korrekt und ausführlich dargelegt und die unzähligen und teilweise nicht korrekten Feststellungen diverser Vorgutachten dabei ausführlich hinterfragt. Gehen Sie unvoreingenommen zum Gutachten und bleiben Sie authentisch! Viel Erfolg
Larezam 04.11.2022 | 11:53
Zitat von KK anzeigenausblenden
Bedeutet das, dass ich "gezwungen" werden kann, Antidepressiva zu nehmen?
Nein! Kein Mensch kann dazu gezwungen werden Medikamente zu nehmen, Sie können das selbstverständlich ablehnen. Und gerade im Bereich der Antidepressiva gibt es Medikamente die bei einem wirken, beim anderen nicht. Beim einen massive Nebenwirkungen haben, beim anderen nicht. Besprechen Sie das mit den behandelnden Ärzten und lassen sie das dokumentieren. Medikamenteneinnahme bei Antidepressiva gegen die Überzeugen des Patienten kann sogar alles verschlimmern.
Die Einnahme von Medikamenten kann (muss aber nicht) unter die Mitwirkungspflichten fallen. Dann wird zwar immernoch niemand gezwungen diese zu nehmen, die Rente kann aber versagt werden. Ganz wichtig: Wie bereits angedeutet handelt es sich um eine (medizinische) Entscheidung im Einzelfall, auf was Zumutbarkeit der Medikamenteneinnahme betrifft. Kein Grund den Gutachtertermin sausen zu lassen.
Peter T.am 04.11.2022 | 14:01
Genau aus diesen Gründen ist halt allgemein (also nicht auf jeden Fall anwendbar) die vorherige Einnahme von ADs (T9 hatte ÄD draus gemacht, sorry) vorgeschrieben. Denn Medikamente wirken oder nicht, haben Nebenwirkungen oder nicht usw. Und in dem Bereich gibt es viele, die man probieren kann. Daher kann. Man auch schlecht argumentieren, ich habe schwere Depressionen und soll Rente bekommen, wenn man nicht wenigstens für die Besserung einiges ausprobiert hat. Denn ohne Medi wird auch ein Psychiater schwer eine "Austherapiert" attestieren können. Und im allgemeinen helfen solche ADs zumindest in Teilen, wie Schlafförderung z. B. Mirtazapin. Das muss nicht bedeuten das man dann keine Rente bekommt, (kommt auf alle Auswirkungen der Krankheit an) aber hilft Ihnen vielleicht wenigstens beim Schlafen etwas. Daher w<rde ich es auf jeden Fall probieren, denn was gibt es besseres als eine bessere Psyche, die auch sonst körperliche Einschränkungen Zumeist mitbringt...
Peter T.am 05.11.2022 | 10:34
Wir reden/schreiben hier aber über einen Zeitraum von über 1,5 Jahren. Wie wollen Sie denn wissen, dass ohne Medikamente noch mal eine Besserung kommt?
Lostam 05.11.2022 | 10:01
Vielen Dank für die vielen Antworten, die mir sehr geholfen haben. Über den Sinn, bzw die Wirkung von Antidepressiva zu diskutieren, sprengt in diesem Forum sicher den Rahmen... Was mich stört, dass man keinen Anspruch auf Rente (befristet) hat, wenn man noch nicht austherapiert ist. Manches braucht einfach Zeit. Was soll man denn machen, wenn man ausgesteuert wurde, das Arbeitsamt nach einem Monat verlangt, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen aber man noch nicht gesund ist und einfach noch Zeit und keine Medikamente braucht?
Lostam 05.11.2022 | 11:01
...weil ich die Ursache meiner Depression kenne und das Geschehene verarbeiten und einen Weg, damit umzugehen muss, finden muss. Da helfen keine Medikamente...
Ratschlagam 05.11.2022 | 11:04
Suchen Sir sich für eine medizinische Diskussion besser ein dafür geeignetes Forum. Hier sind Sie damit definitiv falsch!
Tommiam 05.11.2022 | 11:17
Dann ist ja vielleicht Arbeit das richtige für Sie, um sich abzulenken und so auch das Problem besser anzugehen. Ich denke eine EMR ist da nicht der richtige Weg. Eine Reha wird Ihnen da auch helfen, wo man genau solche Dinge lernt. Aber das wird der Gutachter schon mit Ihnen erläutern, wie er Ihren Fall bewertet und was zu tun ist, dafür ist er ja der Fachmann.
Franziam 05.11.2022 | 17:10
Zitat von Lost anzeigenausblenden
Das ist alles richtig, Depressionen sind schlimm, Depressionen können langwierig sein. Aber sie führen nicht immer gleich zur Berentung, was übrigens für jede Erkrankung zählt. Die Rente ist das letzte Mittel der Wahl. Und neben der Erkrankung muss man sich am Ende auch noch Sorgen machen, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird, was nicht gerade förderlich ist. Da kommt dann einiges zusammen.
Uschiam 05.11.2022 | 16:52
Das BSG hat bestätigt, daß psychische Erkrankungen erst rentenrechtlich relevant sind, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant oder stationär) davon auszugehen ist, daß der Versicherte seine psychischen Einschränkungen weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe DAUERHAFT überwinden kann. Um erfolgreich zu argumentieren, dass die therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sind aussagekräftige Gutachten oder Arztberichte notwendig, welche Behandlungsdauer und ausbleiben Therapieerfolge dokumentieren. Wird das Krankheitsbild so chronifiziert beurteilt, dass keine begründete Aussicht oder Möglichkeit besteht, dass sich das Leistungsvermögen auf über 3 Stunden verbessert, ist die EM-Rente auch nicht zu befristen.
Herbert1am 06.11.2022 | 08:29
Hallo Lost, dein Zitat: "Darin steht, dass man bei schwerer Depression keinen Anspruch auf Erwerbsminderung hat, wenn man nicht austherapiert ist" Das v. g. ist relativ zu sehen und "austherapiert" heißt sicherlich nicht........ in Zwangsjacke, Wochen-Monate weggesperrt und mit vielen Medikamenten vollgestopft. Wobei es ohne Medis z. B. bei stärkeren Suizidgedanken, bipolaren Störungen, mittleren-schweren Dep. usw. oft nicht geht. Die Rechtsprechung hatte sich dem Thema angenommen! Bitte im Internet die freinen Urteile suchen uns sich ein eigenes Bild machen. Kurz: (Die Frage der Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist vielmehr für die Frage, ob eine quantitative Leistungsreduzierung tatsächlich vorliegt, nicht heranzuzuziehen, sie ist nur für die Befristung und Dauer einer Rente von Bedeutung. I.d.S.) LSG Baden-Württemberg Urteil vom 01.07.2020, L 5 R 1265/18 LSG BWB Urteil vom 23.06.2020 - L 9 R 1194/19 Grüße und gute Zeit
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