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Experten-Antwort

hab auch Fragen zum Versorgungsausgleich

von Klaus-D.13.06.2023 | 16:03
176 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe auch noch Fragen zum Versorgungsausgleich wg. Scheidung. Durch den Ausgleich muss ich sehr viel mehr an EntgeltPunkten abgeben, als ich erhalte. Wenn ich nun Sonderzahlungen vornehmen möchte, muss das in einer Summe passieren oder geht das auch in Teilbeträgen? Ich bin zwar schon in Rente, habe aber noch nicht das Alter für die REgelaltersrente erreicht und somit noch ein wenig Zeit. Was passiert mit den Einzahlungen, wenn ich den Versorgungsausgleich rückgängig mache. (wegen Todesfall soll es ja möglich sein). Bekomme ich dann das über Sonderzahlungen eingezahlte GEld zurück oder würde das auf meine eigene Rente raufgerechnet werden? Ich hoffe, hier Antworten zu finden. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2023 | 06:50

Hallo Klaus-D.

wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie Ihre geminderten Entgeltpunkte wieder auffüllen. Dafür ist eine Ratenzahlung grundsätzlich möglich. Sie können selbst bestimmen, ob und inwieweit sie Beiträge zahlen möchte, um die Minderung der Rentenanwartschaft ganz oder teilweise abzuwenden. Auch die Höhe der einzelnen Raten und den zeitlichen Umfang der Ratenzahlung können Sie selbst festlegen (max. bis Regelaltersgrenze).

Wenn Ihr VAG geändert oder gar rückgängig gemacht wird, werden Ihnen die Beiträge, die Sie zur Abwendung der Kürzung Ihrer Anrechten gezahlt haben, zurückgezahlt. Sollte Ihre Frau zwischenzeitlich bereits RV-Leistungen bezogen haben, mindert dies Ihren Erstattungsbetrag.

5 Antworten

Ex-Frauam 13.06.2023 | 16:28
Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre die angepasste Rente bezog.
Klaus-D.am 14.06.2023 | 09:14
Vielen Dank an das Experten-Team. Ja, genauso habe ich es gemeint. Habe mich wahrscheinlich etwas umständlich ausgedrückt. Sie haben mir mit der ausführlichen Erläuterung sehr geholfen.
Klaus-D.am 14.06.2023 | 11:54
Hallo, ich habe im Nachgang doch noch Fragen zu dem Thema. Beim Nachsehen der Unterlagen musste ich feststellen, dass die Berechnung für den VersorgungsAusgleichsbetrag so nicht mehr gültig ist(also ich meine den Geldbetrag). Wie muss ich jetzt vorgehen? Gibt es ein Formular mit dem ich eine aktualisierte Berechnung für den VAG anfordern kann? Und wenn der Betrag neu berechnet wird, wie lange hat die Neuberechnung dann Gültigkeit? Danke für Ihre Antwort
Werner67am 15.06.2023 | 08:14
Es reicht, wenn Sie einen formlosen Antrag auf Neuberechnung stellen. Der Beitragsaufwand ist abhängig vom Durchschnittsverdienst (aller Versicherten) und vom Beitragssatz. Wenn sich eine dieser Berechnungsgrößen ändert, verändert sich auch der Beitragsaufwand. Die Durchschnittsverdienste werden jeweils zum Jahreswechsel neu festgelegt - d.h. sofern der Beitragssatz stabil bleibt, gilt die Neuberechnung bis Jahresende.
Klaus-D.am 15.06.2023 | 08:44
Danke für die hilfreiche Unterstützung. Aber was ist, wenn mir die Neuberechnung erst nach dem Jahreswechsel zugestellt wird? Gilt dann das Datum der Antragstellung?
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