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Zur Experten-Antwort springenHallo Klaus-D.
wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie Ihre geminderten Entgeltpunkte wieder auffüllen. Dafür ist eine Ratenzahlung grundsätzlich möglich. Sie können selbst bestimmen, ob und inwieweit sie Beiträge zahlen möchte, um die Minderung der Rentenanwartschaft ganz oder teilweise abzuwenden. Auch die Höhe der einzelnen Raten und den zeitlichen Umfang der Ratenzahlung können Sie selbst festlegen (max. bis Regelaltersgrenze).
Wenn Ihr VAG geändert oder gar rückgängig gemacht wird, werden Ihnen die Beiträge, die Sie zur Abwendung der Kürzung Ihrer Anrechten gezahlt haben, zurückgezahlt. Sollte Ihre Frau zwischenzeitlich bereits RV-Leistungen bezogen haben, mindert dies Ihren Erstattungsbetrag.
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